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Zentrale Anlaufstellle für Hitze-Geschädigte

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Es sind leider keine Einzelfälle: Offensichtlich sind es nicht wenige Züge, die mit defekter Klimatisierung unterwegs sind. Jetzt hat die Deutsche Bahn für hitzegeschädigte Kunden eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet: DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort „Hitzewelle“, Postfach 100613, 96058 Bamberg.

DB-Personenverkehrsvorstand Ulrich Homburg will mit der zentralen Anlaufstelle für betroffene Kunden eine rasche Bearbeitung gewährleisten. Betroffene Fahrgäste können außerdem auch das DB-Kundenportal unter 01805.99 66 33 nutzen. Und es steht laut Pressemitteilung ein E-Mail-Kontakt zur Verfügung: hitzewelle@deutschebahn.com.

Für viele Reisende stellt sich derzeit auch die Frage, ob sie von der DB Schmerzensgeld wegen extremer Hitze verlangen können. Freilich steht dem entgegen, dass die Fahrgastrechte eine finanzielle Entschädigung nur bei Zugverspätungen vorsehen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hierfür können Fahrgäste aber nach Angaben der Schlichtungsstelle Nahverkehr durch das Haftpflichtgesetz geltend machen. Dieses Gesetz sieht Schadenersatz bei der Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum durch Unternehmen vor. Die Bahn hat angekündigt, sich mit den Betroffenen der Hitze-Vorfälle in den ICE am Wochenende außergerichtlich über mögliche Schmerzensgeldzahlungen zu verständigen. Betroffene sollten aber Zeugen benennen können, um einen Hitzevorfall später belegen zu können.

Übrigens ist es selbst bei Riesenhitze in den Zügen nicht erlaubt, die Notbremse oder die Türnotentriegelung zu betätigen. Und auch die Fensterscheiben darf man nicht so ohne Weiteres einschlagen. Dies darf man nur dann, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Reisender besteht. Das mit dem Einschlagen der Scheiben ist übrigens nicht so einfach: Ohne den speziellen Spitzhammer, der in den Waggons zu finden ist, funktioniert gar nichts.

Hat man die Notbremse entriegelt oder eine Scheibe eingeschlagen, kann dies möglicherweise unangenehme Folgen nach sich ziehen. Denn dummerweise ist in den Beförderungsbedingungen der DB nicht eineindeutig dargelegt, wann ein Notfall vorliegt. Zieht man trotzdem die Notbremse, kann die DB für den „Missbrauch der Notbremse“ grundsätzlich 200,00 Euro verlangen und zusätzlich Schadenersatz für sonstige Schäden, die dem Unternehmen dadurch entstehen.

Thema Erfrischungsgetränke: Nur wegen des öffentlichen Aufschreis bietet die DB derzeit Erfrischungsgetränke. Laut Fahrgastrechte, wäre sie dazu erst ab 60 Minuten Zugverspätung verpflichtet. Generell existieren überhaupt keine Regelungen für den Fall extremer Temperaturen.

Quelle: dmm.travel