Start News VG Düsseldorf verhandelt über Entzug der Betriebserlaubnis von VW-Betrugsdiesel

VG Düsseldorf verhandelt über Entzug der Betriebserlaubnis von VW-Betrugsdiesel

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Juli 2017 Klage gegen die Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingereicht – Streitfrage ist die Frage des Fortbestands der Betriebserlaubnis von VW-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen. Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Oktober 2015 einen amtlichen Rückruf und ein Software-Update für die VW-Betrugsdiesel verordnet hat, halten die Pkw den Grenzwert der Abgasnorm Euro 5 auf der Straße noch immer nicht ein und belasten damit die Atemluft.
Dies belegen unter anderem Nachmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI). Grund dafür ist, dass VW selbst in den Fahrzeugen, die einem Update unterzogen worden sind, immer noch Abschalteinrichtungen verwendet.
Die DUH ist der Auffassung, dass der Betrieb der betroffenen Fahrzeuge verboten ist und die Fahrzeuge stillzulegen sind, da ihre Betriebserlaubnis erloschen ist. Um die Frage der Betriebserlaubnis der Pkw zu klären, hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation am 5.7.2017 Klage gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. die zuständige Zulassungsbehörde eingereicht.
Verhandelt wird am Mittwoch, den 24.1.2018 um 12:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Saal II, Raum 243
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.