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Solidaritätszuschlag für alle abschaffen

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Der Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. (DFK) meldet sich zum Soli zu Wort und beklagt zurecht die Ungleichbehandlung durch die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlag.
Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 zugestimmt und damit eine nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht eine deutliche Anhebung der Freigrenzen für die Zahlung des Solidaritätszuschlags ab 2021 vor.
Hierdurch sollen ca. 90 Prozent der bisherigen Zuschlagszahler gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen, Besserverdiener aber, je nach Einkommenshöhe, teilweise oder vollständig abgabepflichtig bleiben.
Grundsätzlich begrüßt der DFK die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, da diese sog. Ergänzungsabgabe sich zum einen politisch mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 kaum mehr begründen lässt und zum anderen aktuell die überwiegenden Einnahmen daraus in den Bundeshaushalt fließen. Eine Abschaffung des Solidaritätsbeitrages wäre daher bereits ab dem Jahr 2020 zwingend notwendig und nicht erst im Jahr 2021, wie nun vorgesehen.
Kritisch und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sieht der DFK jedoch die Teilabschaffung und vorgenommene Differenzierung nach Einkommen und darin eine Ungleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Faktisch wird für die überwiegende Mehrheit der jetzigen Zahler der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft, demgegenüber sollen aber höhere Einkommen weiterhin belastet bleiben.
„Es dürfte für den Gesetzgeber sehr schwer zu erklären sein, weshalb eine politisch überholte Abgabe dennoch von Beziehern höherer Einkommen und vielen Unternehmen unbefristet weiter gezahlt werden soll. Dem stehen sowohl der entfallene Erhebungszweck des Solidaritätszuschlaggesetzes als auch eine eindeutige Ungleichbehandlung entgegen“, stellt DFK-Vorstandsvorsitzender und Rechtsanwalt Michael Krekels fest.
Aus Sicht des DFK wird kaum jemand Verständnis oder echte Vorteile durch das Gesetz haben, wenn der Gesetzgeber trotz im Vorfeld geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken ein Gesetz verabschiedet, das später gerichtlich für verfassungswidrig erklärt wird.
„Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit hätte für unsere Bürgerinnen und Bürger und ihr Vertrauen in die Politik und die demokratische Legislative fatale Folgen“, warnt Krekels weiter.
Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken sieht der DFK aber auch die Gefahr, dass mit dem Gesetz und der Differenzierung nach Einkommenshöhe hier Gesellschaftsunterschiede und Verteilungsdebatten geschürt werden.
Der DFK fordert daher die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits für das Jahr 2020. Dies ist nicht nur sach- sondern auch interessengerecht.
Quelle: DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V.