Start News Skurrile Ausnahmeregel bei Elektrofahrzeugen konterkariert Vorschriften

Skurrile Ausnahmeregel bei Elektrofahrzeugen konterkariert Vorschriften

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Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchte, muss eine entsprechende Qualifikation nachweisen: einen gültigen Führerschein. Dass es hierfür gute Gründe gibt ist unbestritten. Je höher die Gewichtsklasse eines Fahrzeugs, umso größer das Gefahrenpotential. Daher gilt der klassische Pkw-Führerschein der Klasse B nur für Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t.
Da gibt es seit kurzem eine Ausnahme: Seit dem 1.1.2015 dürfen jetzt auch Fahrzeuge bis 4,24 t mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein gefahren werden. Aber nur, wenn es sich um Elektrofahrzeuge handelt. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, in Vertretung der Bundesregierung, wirft damit alle Sicherheitsstandards über Bord. „Und das nur um weiter dem utopischen Ziel hinterher zu rennen, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben“, so Marc-Oliver Prinzing, Vorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. (BVF). Der BVF lehnt diese einseitige und für die Sicherheit auf unseren Straßen gefährliche Maßnahme ab.
„Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen“, lässt Dobrindt verkünden.
Dass hierfür auch noch eine Fahrzeugkategorie mit extremem Gefahrenpotential ausgewählt wurde, nämlich die so genannte „Sprinterklasse“, zeigt, wie groß die Verzweiflung in Berlin sein muss. Mit dem Feigenblatt einer zusätzlich geforderten Einweisung (fünf Stunden theoretischer Unterricht!) und einer schwammig formulierten Anforderung an die Qualifikation desjenigen, der die Schulung durchzuführen hat, glaubt Dobrindt mal wieder der Elektromobilität einen großen Dienst erwiesen zu haben. „Der Mehraufwand für die Verwaltung und die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt natürlich mal wieder an den Fuhrparkverantwortlichen hängen“, so Prinzing.
Dabei liegt das Problem der mangelnden Akzeptanz von Elektrofahrzeugen nicht daran, das Unternehmen zu wenig Fahrer für die potenziellen E-Flottenfahrzeuge haben. Dennoch werden langjährig entwickelte Standards zu Lasten der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr einfach außer Kraft gesetzt. Damit können ab sofort in der Kurier-Express-Paketdienst-Branche 18-jährige Aushilfsfahrer mit Fahrzeugen bis 4,24 t Gesamtgewicht auf die Straßen geschickt werden. Wenn es die Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge nicht hergibt, dann muss eben an der Qualifikation und damit an den Personalkosten gespart werden. Die Paketdienste wird es freuen. Hier wird im klassischen Stil Klientelpolitik in zweifacher Hinsicht betrieben.
Es muss ferner die Frage erlaubt sein, ob für andere alternative Antriebe nicht ebenfalls das Gewicht der Kraftstoffanlage und des Kraftstoffs heraus gerechnet werden darf? Die Antwort dürfte klar sein.
Prinzing: „Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt. Die Aufhebung des Überholverbots für Elektrofahrzeuge? Man könnte es ja mal versuchen, Herr Dobrindt.“
Quelle: Bundesverband Fuhrparkmanagement