Start News Selbst das zweite Feuerzeug ist bei der Sicherheitskontrolle schon ein Stolperstein

Selbst das zweite Feuerzeug ist bei der Sicherheitskontrolle schon ein Stolperstein

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Ein Stilett im Handgepäck: Die Mitarbeiter der Luftsicherheit am Flughafen Dortmund reiben sich bisweilen die Augen, was sie bei den Personenkontrollen zu Tage fördern.

Damit der Start in den Urlaub nicht am Abflugschalter oder spätestens beim Sicherheitscheck zum Ärgernis wird, sollte jeder Passagier wissen, was mit ins Hand- und Reisegepäck darf und was nicht, sagt Andreas Godelmann, Leiter der Luftsicherheit am Dortmunder Flughafen. Und da gibt es, eine ganz einfache Faustformel: „Alles, was für die Luftsicherheit eine Bedrohung ist, muss am Boden bleiben.“

Denn die Sicherheit ist oberstes Gebot im Luftverkehr – „im eigenen Interesse der Passagiere“: In die Flugzeugkabine gehören deshalb grundsätzlich keine spitzen Gegenstände wie Nagelfeilen, Messer, Scheren, Sprays und Benzinfeuerzeuge. Sie sollten gut im Reisegepäck verstaut sein. Wer das vergisst und wertvolle Gegenstände im Handgepäck hat, die nicht mit an Bord dürfen, hat die Möglichkeit, diese in einen DIN A 5-Umschlag zu stecken und gegen eine Gebühr von fünf Euro an seine Heimatadresse zu senden. Sollten noch Angehörige im Terminal sein, können sie die Gegenstände auch in Empfang nehmen. „Wir sind ausdrücklich nicht verpflichtet, die Dinge für unsere Passagiere aufzubewahren“, betont Andreas Godelmann. Übrigens dürfen Raucher nur ein Gasfeuerzeug mit sich führen.

Aber beim Reisegepäck gibt es klare Spielregeln für die internationale Luftfahrt: So ist es strikt untersagt, Benzinfeuerzeuge und Nachfüllbehälter, benzinbetriebene Werkzeuge, Reizgas, Gaskartuschen, Schusswaffen aller Art, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Säuren und brennbare Flüssigkeiten, Lacke, Farben und Pistolenattrappen zu befördern. Die Röntgen-Durchleuchtung bringt im Zweifelsfall derlei Gefahrengüter ans Tageslicht. Und dann kann die Vergesslichkeit ernste Folgen haben: Denn im Zweifelsfall sind die Mitarbeiter der Luftsicherheit gehalten, gleich die Polizei einzuschalten.

Auf Service setzen Flughafen und Luftfahrtgesellschaften, wenn es hingegen um Sperrgepäck oder „lebende Fracht“ geht: Wer beispielsweise sein eigenes Surfbrett oder seinen Hund mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig vor dem Abflug bei der Airline erkundigen. Für derlei Extraleistungen wird in der Regel eine Gebühr berechnet. Kinderwagen können direkt am Flugzeug abgegeben werden.



Ohnehin informieren die Fluggesellschaften intensiv über die einschlägigen Gepäckbestimmungen beispielsweise auf den Ticketmappen. Und auch die Flughafen Dortmund GmbH gibt Hinweise in den Flugplänen und per Internet. „Ein bisschen Zeit für die rechtzeitige Information hilft da, manchen Ärger beim Einchecken zu vermeiden“, sagt der Leiter der Luftsicherheit.

Quelle: Flughafen Dortmund