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Mieter trägt Verantwortung bei Unfall ohne richtige Ausrüstung

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Wer im Winter mit einem Mietwagen fahren will, muss
dafür sorgen, dass die Reifen für schnee-, matsch- und eisbedeckte
Fahrbahnen geeignet sind. Kommt es bei winterlichen
Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können
auf den Mieter – trotz Vollkaskoschutz – hohe Regressforderungen
zukommen.

Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher
sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten
vollständig auf Winterreifen umzustellen. Sie müssen auch nicht die
Reifen kostenlos anbieten. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit
Winterreifen benötigt wird, liegt beim Mieter, der dafür die
Verantwortung trägt. Schon beim Reservieren sollte er sich daher
bestätigen lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen
ausgerüstet ist.

Kann der Vermieter bei der Abholung des Fahrzeugs bei winterlichen
Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung
stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, da
das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

Die ADAC-Kooperationspartner Hertz und Sixt haben den größten Teil
ihrer Mietwagenflotte mit Winterreifen ausgerüstet. Speziell in den
Regionen mit höherer Schneefallwahrscheinlichkeit sollten genügend
Autos mit Winterpneus zur Verfügung stehen. Wer rechtzeitig bestellt,
hat die Sicherheit, dass das gewünschte Auto mit Winterreifen
vorhanden ist, für ADAC-Mitglieder zum Vorteilspreis. ADAC-ClubMobile
– früher nur Inhabern eines ADAC-Schutzbriefs nach einer Panne
kostenlos angeboten – sind an über 115 Stationen im Bundesgebiet zu
mieten und verfügen über wintertaugliche Bereifung ohne Aufpreis.

ADAC