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Hotelportal HRS reagiert auf Vorwürfe und will Ranking Booster kennzeichnen

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Das deutsche Hotelportal HRS listet jene Hotels höher auf, die zusätzliche Provisionen zahlen – ohne das offenzulegen. Jetzt will HRS sein Portal anpassen.
Die ehemalige Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast will jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen, das Vergleichsportale zwingen soll, transparenter zu werden.
HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge hat sich Anfang dieser Woche in einem offenen Massen-Brief an seine Kunden gewandt. Ragge schreibt, dass in einer „Medienkampagne” gegen sein Unternehmen in den vergangenen Tagen der „falsche Eindruck” vermittelt worden sei, „dass Hotels ausschließlich über die Zahlung einer zusätzlichen Provision einen Spitzenplatz in der Listung unserer Hotelliste erreichen können.“ Tatsächlich hatte correctiv.org das gar nicht behauptet, sondern festgestellt, dass sich Hotels gegen Zahlung einer höheren Provision an HRS auch besser platzieren konnten.
Ragge kündige gleichzeitig aber auch Änderungen an. „Wir haben es jedoch versäumt, Hotels innerhalb von Promotionzeiträumen in der Liste zu kennzeichnen.“ In Zukunft wolle das Portal die Hotels kennzeichnen, die einen sogenannten „Ranking Booster” einsetzen. „Dies werden wir nun ändern, um Ihnen bestmögliche Transparenz auf unseren Portalen zu bieten“, schreibt HRS an seine offenbar irritierten Kunden.
Die geplanten Änderungen bestätigte Ragge am Dienstag noch einmal in einer Pressemitteilung. Wann und auf welche Art HRS sein Ranking ändern will, gab die Firma bisher nicht bekannt.
Antrag im Bundestag
HRS und Konkurrent booking.com führen insgesamt mehr als 80 Prozent aller Online-Hotelbuchungen in Deutschland durch. Zahlreiche Medien hatten Ende vergangener Woche über die Manipulationen bei HRS berichtet. Die ehemalige Verbraucherschutzministerin und aktuelle Bundestagsabgeordnete Renate Künast von Bündnis 90/Grüne will voraussichtlich Mitte Oktober im Bundestag einen Antrag auf mehr Transparenz bei Hotelportalen einreichen, wie sie auf Anfrage mitteilen ließ.
Betreiber von Hotelbuchungs- und Vergleichsportalen sollen laut Künast „gesetzlich verpflichtet werden, den Verbrauchern anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs klare und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen.” Gegenüber correctiv.org fordert Künast zudem, dass die „Inhalte des Portals klar abgegrenzt werden von platzierter Werbung und gesponserten Links.” Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass die genannten Preise und Verfügbarkeiten auf den Portalen stets aktuell seien.
Urteile gegen Manipulation
Das Justizministerium dagegen hält die derzeitige Gesetzeslage für ausreichend. Laut Philip Scholz, Sprecher des Bundesjustizministeriums „sind keine Gesetzesänderungen erforderlich“. Zwei Entscheidungen der Landgerichte München und Berlin (LG München Urteil v. 18.3.2015 – 37 O 19570/14; LG Berlin, Beschluss vom 25.8.2011 – 16 O 418/11) gegen manipulierende Provisionen bei Ärzte- und Hotelportalen hätten gezeigt, dass entsprechende Praktiken von Gerichten bereits als illegal eingestuft werden können. Einen höchstrichterlichen Beschluss gibt es bisher nicht.
Jeder der sich von dem bisherigen HRS-Ranking getäuscht fühlt, könnte rechtlich einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Portal fordern. Das gilt für Hotels, Verbraucherzentralen und die Industrie- und Handelskammer.
Auch Booking.com und Expedia?
HRS verweist in seinen Stellungnahmen darauf, dass auch andere Portale zusätzliche Provisionen erheben und Hotels prominenter platzieren. Marktführer booking.com zum Beispiel betreibe das sogenannte „preferred programm“ [sic], allerdings werden teilnehmende Hotels laut booking.com mit einem speziellen „Daumen hoch Empfehlungs-Logo“ gekennzeichnet. Zudem weisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bei dem Konkurrenten auf die Möglichkeit der zusätzlichen Provision hin. Das Hotelportal Expedia hat auf die Frage, ob auch bei ihnen Hotels gegen Extrazahlungen besser platziert werden, nicht reagiert.
Autor: Leonie Weigner Quelle: correctiv.org