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Geschäftliche Mobilität braucht offenes Internet

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Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) begrüßt ausdrücklich den erneuten Vorstoß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), gesetzliche Regelungen für barrierefreie WLAN-Zugänge zu schaffen. Flächendeckende Internetangebote spielen besonders für Geschäftsreisende in Deutschland aufgrund ihres mobilen Arbeitseinsatzes eine wichtige Rolle.
„Ziel muss eine moderne und leistungsfähige digitale Infrastruktur in Deutschland sein, die eine mobile Arbeitswelt ermöglicht. Das entspricht den Anforderungen der rasant fortschreitenden Digitalisierung ebenso wie auch dem gesellschaftlichen Wandel und dem zunehmenden Wunsch nach Flexibilität und Mobilität. Und das spielt insbesondere für die Zukunftsfähigkeit deutscher Unternehmen eine wichtige Rolle“, erklärte VDR-Präsident Dirk Gerdom anlässlich einer Anhörung durch das BMWi.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits Mitte 2016 eine Reform des Telemediengesetzes beschlossen, um die Haftung von WLAN-Betreibern für das Verhalten ihrer Nutzer einzuschränken. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2016 zu einem Haftungsfall im Zusammenhang mit Fremdnutzung eines Internetzugangs steht aber fest, dass die kurz zuvor in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz ergänzt werden müssen.
„Die andauernde Diskussion innerhalb der Bundesregierung und der vorliegende unscharfe Referentenentwurf sorgen weiter für Verunsicherung. Der VDR fordert deshalb, zeitnah Klarstellungen in dem Änderungsentwurf vorzunehmen und deutschlandweit endgültig und zuverlässig die Hürden für öffentliche WLAN-Zugänge abzubauen“, ergänzte Gerdom.
Die Luxemburger Richter hatten geurteilt, dass Bereitstellern eines offenen WLAN-Netzes bei nachweislichen Urheberrechtsverletzungen durch andere die Verpflichtung auferlegt werden kann, ihr Netzwerk mit einem Passwort zu sichern und dies nur an solche Personen herauszugeben, die zuvor ihre Identität offengelegt haben.
„Das aktuelle Ansinnen des Bundeswirtschaftsministeriums ist richtig, durch erneute Gesetzesänderung künftig kostenpflichtige Abmahnungen zu verhindern und gleichzeitig zu vermeiden, dass Hotspot-Anbieter wieder Passwörter für ihre Netze verhängen müssen. Aber: Die sogenannte Störerhaftung wäre nach dem Entwurf zwar entschärft, die Anforderungen an niederschwellige, flexible Regelungen für die private Bereitstellung öffentlicher kostenfreier WLAN-Angebote wären aber weiterhin nicht erfüllt“, so Gerdom weiter.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V.