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Bundesregierung mit Durchsetzung des Reiserechts überfordert

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116 Anzeigen, davon 46 gegen Direktanbieter und 70 gegen Flugvermittler innerhalb von drei Jahren. Dabei lediglich ein einziges (noch nicht vollstrecktes) Bußgeldverfahren. Man könnte annehmen, es gäbe keinerlei Probleme bei der Offenlegung und Information von Preisen im Flugverkehr. Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, meint: „Fast jeder, der online bucht, weiß, dass das nicht der Fall ist!“
Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage sei einmal mehr der Ausdruck fehlender Realitätsnähe bei der Bundesregierung, so Tressel weiter. Er sieht das Problem in einer lahmenden Behörde. Denn die durchsetzende Behörde, das Luftfahrt-Bundesamt, zeigt sich alles andere als proaktiv. Während bei Verbraucherverbänden permanent Beschwerden eingehen und Probleme angemahnt werden, sieht die Bundesregierung bei der geringen Anzahl von Anzeigen keinerlei weiteren Handlungsbedarf. Auffällig nur, dass es dabei eklatante Widersprüche gibt.

Denn auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Tressel gesteht die Bundesregierung (BT-Drs. 17/5662) Probleme in der Rechtsdurchsetzung ein. So würden „einige Luftfahrtunternehmen aufgegebenes Gepäck nur gegen Zahlung eines Zusatzentgelts befördern wollen, ohne darauf in ihrer Werbung hinzuweisen.“ Verbraucher könnten dagegen erwarten, „dass im üblichen Umfang Gepäckstücke aufgegeben werden können, ohne dass zusätzliches Entgelt entrichtet werden muss.“ Andernfalls müsste darauf bereits in der Werbung hingewiesen werden. Erfolgt dies nicht, verwirrt das nicht nur die Reisenden, sondern verzerrt auch in unzulässiger Weise den Wettbewerb. Das bestätigt auch die bisherige Rechtsprechung, auf die die Grünen in der Vorbemerkung verwiesen. „Hier muss das LBA entsprechend vorgehen. Sanktionen müssen abschreckend sein. Dass bisher lediglich ein Bußgeld verhängt worden ist, ist schlichtweg lächerlich!“, sagt Tressel. „Wer falsch parkt, muss auch sofort eine Strafe zahlen. Für die Reiseunternehmen macht die Bundesregierung permanent Ausnahmen und erhebt nur gelegentlich sowie äußerst zaghaft den Finger. Das darf nicht weiter auf Kosten der Reisenden gehen!“