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Wer nicht zahlt, muss mit Konsequenzen rechnen

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Verkehrssünder sind bislang vor Knöllchen aus dem
Ausland relativ sicher, sie werden in Deutschland nicht belangt. Wer
mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und nicht sofort von der
Polizei angehalten wird, kann sich vor der Zahlung des ausländischen
Bußgeldbescheides noch drücken. Doch spätestens ab 2009 wird das für
Verstöße in den EU-Staaten wohl nicht mehr gelten: Dann soll in
Deutschland der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von
Bußgeldern umgesetzt werden, wie Michael Nissen,
Auslandsrechtsexperte des ADAC, erklärt.

Strafen ab einem Betrag von 70 Euro werden dann auch zu Hause
eingetrieben. Allerdings ganz offiziell vom Bundesamt für Justiz in
Bonn. Und nicht mit Hilfe von Inkassobüros, was heute schon
geschieht, rechtlich aber keine Grundlage hat. Doch Nissen erinnert
an eine bereits bestehende Ausnahme: „Zwischen Österreich und
Deutschland existiert bereits seit 18 Jahren ein funktionierendes
Vollstreckungsabkommen.“ Dabei wird man schon für kleinere Vergehen
mit einer Strafe ab 25 Euro zur Kasse gebeten. Für Länder außerhalb
der EU wird die neue Richtlinie dagegen auch nach ihrer Umsetzung
nicht gelten. Einen Freibrief für Verkehrsrowdies gibt es aber so
oder so nicht: Die Verstöße werden in den jeweiligen Ländern nicht
vergessen. „Wer an der Grenze kontrolliert oder wieder erwischt wird,
dem drohen entsprechende Konsequenzen“, warnt Nissen.

In Italien betrage die Verjährungsfrist zum Beispiel fünf Jahre.
Wer also in dem jeweiligen Land wieder Urlaub machen möchte, sollte
doch besser das Bußgeld bezahlen – statt jedes Mal weiche Knie zu
bekommen, sobald man einen Polizisten sieht. War man mit einem
Leihwagen unterwegs, kann man sich der gerechten Strafe ohnehin nicht
entziehen: Fast alle Autovermietungen buchen die Bußgelder
nachträglich von der Kreditkarte ab – unter Zuschlag einer
Bearbeitungsgebühr.

Am besten sei natürlich, man hält sich an die Verkehrsregeln,
mahnt Rechtsexperte Nissen. Sonst werde man auch entdecken, dass in
vielen Urlaubsländern die Strafen viel unangenehmer ausfielen als in
Deutschland. „In Italien werden zum Beispiel bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von elf Stundenkilometern rund 150
Euro fällig.“ Wenn man bei der Kontrolle dann nicht genug Geld dabei
hat, kann die Polizei eine Kaution oder ein Pfand verlangen – und das
ist meistens das eigene Auto. In solchen Fällen sollte man anbieten,
mit der Polizei zum nächsten Geldautomaten zu fahren und den Betrag
dort abzuheben, rät Nissen. Aber es könne auch noch schlimmer kommen:
In Polen erhaltene Punkte werden nach Flensburg gemeldet, und bei
Verhängung eines Fahrverbotes wird in Frankreich der Führerschein
gleich einbehalten.

Besonders hart kann es einen in den USA treffen: „Dort muss man
häufig die Strafe nicht sofort bezahlen, sondern erhält ein Formular
namens Notice to appear“, erläutert Nissen. Das bedeutet, dass man zu
einer Verhandlung vor Gericht erscheinen muss. Tut man das nicht,
kann ein Haftbefehl ausgestellt werden – mit den entsprechenden
Konsequenzen bei der nächsten Einreise. Wer solch ein Formular
erhält, sollte sich deshalb sofort mit dem genannten zuständigen
Gericht in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

ddp/esg/hap