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Medizinische Geräte auf Geschäftsreisen

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Geschäftsreisen können die Gesundheit belasten. Laut der jährlich erscheinenden Geschäftsreiseanalyse des Verbands Deutsches Reisemanagement klagen betroffene Mitarbeiter über Schlafprobleme, Rückenleiden und Herz-Kreislauf-Beschwerden. Da verwundert es wenig, dass ein steigender Anteil der Belegschaft auch während Dienstreisen auf medizinische Hilfsmittel angewiesen ist – von CPAP-Geräten bei Schlafapnoe bis hin zu Schmerztherapiegeräten oder sogar elektrischen Rollstühlen.

Die Mitnahme dieser Geräte und insbesondere ihrer Akkus ist durch klare Vorschriften geregelt. Richtlinien wie die der IATA zum Gefahrguttransport legen fest, welche Akkukapazitäten ins Handgepäck dürfen und welche Genehmigungen für medizinische Geräte an Bord erforderlich sein können.

Fürsorgepflicht kennt keine Reisegrenzen
Gemäß § 3 ArbSchG müssen Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten treffen – folglich auch während einer Geschäftsreise. Travel Manager sollten die Reiseplanung entsprechend anpassen, sobald ein Mitarbeiter ein medizinisches Gerät mit Akkubetrieb benötigt. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Auswahl geeigneter Hotels mit ausreichender Steckdoseninfrastruktur, die Buchung von Direktflügen und im Falle von Langstreckenreisen die Abklärung, ob der Mitarbeiter ausreichend Akkukapazität für die Reisedauer mitführen darf.

Praxistipps für das Travel Management
Travel Manager sollten folgende Punkte in ihre Richtlinien und Prozesse aufnehmen:
– Mitarbeiter müssen das Mitführen medizinischer Geräte im Buchungssystem angeben können. Das Travel Management kann dadurch frühzeitig reagieren und geeignete Verbindungen oder Unterkünfte auswählen.
– Lithium-Ionen-Akkus über 100 Wh benötigen besondere Genehmigungen, über 160 Wh sind im Handgepäck grundsätzlich verboten – es sei denn, es handelt sich um zugelassene medizinische Geräte mit Sondergenehmigung. Diese Regelungen ändern sich regelmäßig; ein aktueller Überblick sollte Teil des Reise-Handbuches sein.
– Im Ausland ist die Beschaffung eines kompatiblen Ersatzakkus für ein spezielles Medizingerät oft schwierig. Unternehmen, die viel reisen, sollten daher Lieferanten kennen, die zertifizierte Akkus für medizinische Anwendungen bereitstellen können.

Ein unterschätztes Risiko im Duty of Care
In der Diskussion um Duty of Care dominieren Themen wie Sicherheitslage, Naturkatastrophen oder medizinische Notfallversorgung vor Ort. Die Energieversorgung für medizinische Geräte fällt dabei häufig durch das Raster. Moderne Travel-Management-Systeme bieten inzwischen Möglichkeiten, individuelle Bedürfnisse von Reisenden zu erfassen und in der Buchungslogik zu berücksichtigen. Die Pflege solcher Profile zahlt sich aus und schafft Vertrauen im Team.

Für Unternehmen und Reisende, die sich über zertifizierte Energielösungen für den medizinischen Einsatz informieren möchten, bieten Spezialisten im Bereich Akkus für die Medizintechnik einen umfassenden Überblick über für den mobilen Einsatz geeignete Akkusysteme.
Bild: unsplash