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Fluggesellschaft will Revision einlegen

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Der Billigflieger Germanwings darf seinen
Kunden nicht mehr pauschal 50 Euro für Rücklastschriften in Rechnung
stellen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am
Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das Gericht bestätigte damit ein
Urteil des Landgerichts Dortmund aus dem vergangenen Jahr.
Germanwings will das Urteil nicht akzeptieren und Revision einlegen.
Man bewerte die Aussichten in einem Berufungsverfahren positiv, sagte
Unternehmenssprecher Heinz-Joachim Schöttes.



Die Fluggesellschaft hatte die Gebühr bislang dann in Rechnung
gestellt, wenn Lastschriften ihrer Kunden platzten, weil deren Konten
nicht gedeckt waren. Als Begründung für die hohe Pauschale gab die
Airline den Angaben zufolge unter anderem einen «hohen manuellen
Aufwand» an.

Das Gericht urteilte nun, erstattungsfähig seien nur Kosten und
Gebühren, mit denen Germanwings von Dritten belastet werde, also
beispielsweise Bankgebühren. Im Falle von Germanwings übersteige die
geforderte Pauschale die erstattungsfähigen Kosten jedoch «in
erheblichem Maße», erklärten die Richter.

Wegen der «grundsätzlichen Bedeutung» wurde gegen das Urteil des
Oberlandesgerichts eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Die Wirksamkeit einer Schadenspauschale für Rücklastschriften in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfe «wegen der Vielzahl der
Fälle einer endgültigen Klärung», betonten die Richter.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sind ähnliche
Strafgebühren unter anderem bei Mobilfunkunternehmen und im
Möbelhandel weit verbreitet. Die Verbraucherschützer empfahlen, bei
Lastschriftverfahren stets auf eine ausreichende Kontodeckung zu
achten. Wenn eine Abbuchung platze, müsse der Kunde für die
anfallenden Mehrkosten der Transaktion aufkommen. In der Regel sei
mit Beträgen bis zu zehn Euro zu rechnen.

(Az: 17 U 112/2007)

ddp