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Deutsche Bahn ist auf Streiks im Personenverkehr eingestellt

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Aufgrund der Informationen der GDL, wonach die Streiks im Personenverkehr am Donnerstag von 4 bis 10 Uhr dauern werden, müssen viele Berufspendler damit rechnen, nicht wie gewohnt mit dem Zug zur Arbeit fahren zu können. Die Bahn verstärkt vor allem das Service-Personal in den Betriebszentralen und Transportleitungen, aber auch im direkten Kundenkontakt an den Bahnhöfen und bei der Reisendeninformation.

Die Bahn empfiehlt allen Reisenden, sich vor der Fahrt über die konkreten Auswirkungen des Streiks zu informieren. Unter 08000 99 66 33 ist hierfür eine kostenlose Servicenummer geschaltet. Alle Informationen sind auch unter www.bahn.de/aktuell oder für Nutzer von mobilen Endgeräten unter m.bahn.de/ris erhältlich.

Umfangreiche Kulanzleistungen

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, bietet die Deutsche Bahn aus Kulanz die Möglichkeit, ihre Fahrkarte (inkl. zuggebundene Angebote) und Reservierung kostenlos erstatten zu lassen. Bei Erstattungen von zuggebundenen Fahrkarten vor dem Geltungstag fallen die regulären Umtausch- und Erstattungsentgelte an.

Für kostenfreie Erstattungen von Online-Tickets wenden sie sich bitte über das folgende Formular an die Deutsche Bahn: Kontaktformular. Wurde die Fahrkarte in einem DB Reisezentrum bzw. DB Agentur oder am DB Automaten erworben, wenden sich Inhaber bitte an das örtliche DB Reisezentrum bzw. ihre DB Agentur. BahnCard 100 Inhaber wenden sich bitte direkt an den bahn.comfort-Service.

Alternativ können Reisende den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen. In diesem Fall wird bei Angeboten wie dem Sparpreis auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen von dieser Kulanzregelung sind Fahrkarten des Nahverkehrs zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis (wie z.B. Quer-durchs-Land-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets) und Verbundfahrkarten. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.