Start News A1-Bescheinigung: EU beschließt Vereinfachung für Geschäftsreisen

A1-Bescheinigung: EU beschließt Vereinfachung für Geschäftsreisen

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Die EU hat die A1-Regeln für Geschäftsreisen neu gefasst. Bestimmte Reisen sollen künftig von der Pflicht zur vorherigen Meldung ausgenommen werden. Der Rat der Europäischen Union hat die Reform am 28. September 2026 angenommen. Bis die neuen Regeln angewendet werden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter.

Die Reform definiert erstmals genauer, was als Geschäftsreise gilt. Gemeint sind zeitlich begrenzte Tätigkeiten im geschäftlichen Interesse, bei denen keine Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise Meetings, Konferenzen, Seminare und Schulungen. Für solche Reisen soll die vorherige Meldung künftig entfallen.

Auch für bestimmte andere kurzfristige Tätigkeiten ist eine Ausnahme vorgesehen: Sie können bis zu drei aufeinanderfolgende Arbeitstage innerhalb von 30 Tagen von der vorherigen Meldung ausgenommen sein. Für Tätigkeiten im Bausektor gilt diese Ausnahme nicht.

Der VDR setzt sich gemeinsam mit BT4Europe seit vielen Jahren dafür ein, die A1-Regeln für Geschäftsreisen praxistauglicher zu gestalten. Insbesondere bei kurzen Reisen zu Meetings, Konferenzen oder Schulungen verursacht die bisherige Pflicht erheblichen administrativen Aufwand.

Bereits 2025 hatte der VDR die Unterstützung der Europäischen Kommission für eine Ausnahme bei kurzfristigen Geschäftsreisen begrüßt. Im Juli 2026 folgte die politische Einigung auf EU-Ebene. Mit der Annahme durch den Rat ist das Verfahren nun einen entscheidenden Schritt weiter.

Aus Sicht des VDR ist vor allem wichtig, dass Unternehmen künftig klar unterscheiden können, wann eine Geschäftsreise unter die Ausnahme fällt und wann weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich ist.

Die Neuregelung gilt nicht sofort. Als nächster Schritt wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen A1-Vorgaben weiterhin beachten.

Nach der Veröffentlichung lässt sich der weitere Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln konkret bestimmen. Der VDR und BT4Europe begleiten die Umsetzung und informieren über die nächsten Schritte.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

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