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Bundesregierung orientierungslos

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Reisekostenabrechnungen erfordern derzeit hohen bürokratischen Aufwand.
Nicht jeder Kleinunternehmer kann sich das leisten. Fehler, die bei der Komplexität
passieren können, bringen Unternehmen häufig in juristische – und
bei Bußgeldzahlungen zuweilen auch finanzielle – Schwierigkeiten. Deshalb
hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Rechtsprechung von Ende August
2011 die Reisekostenabrechnung erheblich vereinfacht. Die Bundesregierung
berät gerade eine Vereinfachung des Reisekostenrechts. Markus Tressel, tourismuspolitischer
Sprecher der Grünen, wollte unter anderem wissen, ob und
wie die jüngste Rechtsprechung überhaupt berücksichtigt wird.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Tressel zur Vereinfachung des
Reisekostenrechts, bleibt die Bundesregierung viele Antworten schuldig. „In der Schule
hätte ich dafür eine Sieben bekommen“, so Tressel. „Die neuen Urteile werden in die Prüfung
(…) einbezogen“, antwortet die Bundesregierung auf die Frage, ob die Rechtsprechung
berücksichtigt wird. „Das ist nichts weiter als ein äußerst unkonkretes
,Vielleicht´,“ merkt Tressel an. Wer sich konkrete Antworten auf Fragen erhoffte, (Zum
Beispiel, wie groß die Entlastung für Unternehmen pro Reisende/r und Reisetag sein wird.
Oder ob eine Entlastung bei der Nachweispflicht angestrebt ist und wie der Verpflegungsaufwand
oder die Handhabung der Dreimonatsfrist vereinfacht würden) der wurde enttäuscht
und musste sich mit der Vorbemerkung der Bundesregierung begnügen. „Hier ist so
ein allgemeiner Sermon zu lesen, der jeglicher Grundlage politischen Arbeitens entbehrt.
Wie sich das bis Ende Dezember ändern soll, ist doch stark zu hinterfragen“, so ein besorgter
Tressel. Bis dahin will die Bundesregierung einen Bericht mit „verschiedenen Vereinfachungsansätzen
als Grundlage für weitere Beratungen vorlegen“.

„Streng genommen gibt es bislang nur eines, das positiv ist: Zur Beratung bezieht die Bundesregierung
eine breite Gruppe von Beteiligten mit ein“, sagt Markus Tressel. „Das ist
aber auch bitter notwendig. Denn entweder werden hier bewusst Informationen zurückgehalten
oder die Bundesregierung hat hier ihren jüngsten Offenbarungseid geleistet.“

Einige interessante Informationen finden sich dennoch zwischen den Zeilen: Die Hotel-
Mehrwertsteuer wird auf den Prüfstand kommen. Von Steuerhinterziehungen wissen Zeitschriften
wie das Magazin Spiegel mehr als die Bundesregierung. Und das selbst eine Bundesregierung
weder weiß, wie viele Strafzahlungen es gab und wie hoch diese waren, noch
wie hoch der Personalbestand in den Finanzverwaltungen ist, lässt doch einiges über den
Zustand und Kenntnisstand der Bundesregierung wissen.

„Selbst auf einfache Fragen gab es keine Antwort“, findet Tressel, der sich beispielsweise
Informationen erhoffte, ob eine Ökologisierung des Reisemarktes, beispielsweise mit Anreizen
zur Umstellung für eine emissionsarme oder -freie Flotte von Unternehmen geplant
sei. „Auf die Vorbemerkung wird verwiesen“, antwortet die Bundesregierung. Dumm nur,
wenn selbst in der Vorbemerkung dazu nichts zu finden ist.