Start Aktuell A1 und Meldepflicht bei Geschäftsreisen in Europa

A1 und Meldepflicht bei Geschäftsreisen in Europa

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Die Meldepflichten bei Reisen innerhalb Europas sind nach wie vor ein wichtiges Thema – und in jedem Land anders umgesetzt. Gut also, wenn man einen funktionierenden Prozess hat und seine Reisenden entsprechend vorbereitet zum nächsten Termin schicken kann. Alles was man dazu wissen muss, erfahren Travel Manager in den Online-Seminaren des Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) im Dezember 2021.

Aufgrund einer Richtlinie von 1996 sind Mitarbeiter für Projekte im europäischen Ausland zu melden. Seit Juni 2016 ist diese Meldung verpflichtend und wird entsprechend kontrolliert. Sollten die Mitarbeiter nicht korrekt gemeldet sein, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.

Das Thema ist kompliziert
Gilt die Teilnahme an einem Kongress, einem Seminar oder einer geschäftlichen Besprechung im Ausland bereits als Erbringung einer Dienstleistung und fällt damit unter die EU-Entsenderichtlinie? Und nach welchen Kriterien wird zwischen Dienstreise, Dienstleistung und Entsendung unterschieden?

Wie die EU-Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Sie Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren Sie am 1. Dezember 2021 im Seminar Dienstleistungserbringung in Europa – Achtung Meldepflicht! (Teil I) das der VDR durchführt.

Am 2. Dezember 2021 zeigt ebenfalls der VDR im Aufbauseminar (Teil II) Lösungswege und bespricht praxisnahe Fallbeispiele. Am Ende des Seminares werden Sie die Lösungsansätze ganz individuell auf Ihre interne Prozessstruktur anwenden können.
Die Kosten von 590 Euro zuzüglich MwSt. pro Seminar sind gut angelegtes Geld. Mitglieder des VDR erhalten wie üblich Sonderkonditionen.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. / Bild: Pixabay
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