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A1-Bescheinigung für Großbritannien nötig

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Die deutschen Krankenkassen stellen auf Grundlage des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens wieder A1-Bescheinigungen für entsandtes Personal aus, berichtet Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR). Dies gab der Spitzenverband der deutschen Krankenkassen GKV bekannt, wie der Visumdienst Visumpoint mitteilte.
Die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten demnach weiterhin. Die A1-Bescheinigung ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu beantragen. Demzufolge gilt bei Entsendungen die A1-Bescheinigung weiterhin als Nachweis für eine Beschäftigung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den A1-Fachthemenseite des VDR und bei der VDR-Akademie.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. / Bild: Pixabay