Start News England und die Schweiz vereinbaren Erleichterungen bei Geschäftsreisen

England und die Schweiz vereinbaren Erleichterungen bei Geschäftsreisen

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Das Vereinigte Königreich und die Schweiz haben sich auf ein neues Handelsabkommen geeinigt, das insbesondere Geschäftsreisen und die grenzüberschreitende berufliche Mobilität erleichtern soll. Kernpunkt ist die visumfreie Tätigkeit britischer Dienstleister in der Schweiz für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr, unter anderem in Branchen wie Finanzdienstleistungen, Beratung, Recht, Wirtschaftsprüfung und Architektur.

Zudem können britische Unternehmen Mitarbeiter für bis zu fünf Jahre in Schweizer Niederlassungen entsenden, ohne dass die üblichen wirtschaftlichen Bedarfstests greifen. Voraussetzung bleibt die Einhaltung der geltenden arbeits- und migrationsrechtlichen Bestimmungen. Umgekehrt wird auch Schweizer Dienstleistern ein erleichterter Zugang zum britischen Markt ermöglicht: Sie können für bis zu drei Monate visumfrei in Großbritannien tätig werden.

Begleitend sind Maßnahmen zur Vereinfachung der Grenzabfertigung geplant. Britische Staatsbürger sollen künftig automatisierte Grenzkontrollen in der Schweiz nutzen können, zunächst bei der Ausreise am Flughafen Zürich ab Ende 2026, perspektivisch auch bei der Einreise an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Schengen-Vorgaben.

Darüber hinaus planen beide Länder die Einführung von gebührenfreiem internationalen Roaming. Reisende aus dem Vereinigten Königreich könnten ihre Mobiltelefone in der Schweiz ohne zusätzliche Kosten nutzen.

Das Abkommen modernisiert den bisherigen bilateralen Handelsrahmen nach dem Brexit, der bislang vor allem den Warenhandel betraf, und stärkt insbesondere Dienstleistungen, digitalen Handel und temporäre Beschäftigtenmobilität. Die britische Regierung erwartet langfristig zusätzliche Dienstleistungsexporte in Höhe von jährlich 5,2 Milliarden Pfund sowie einen Anstieg des bilateralen Handels um rund 25 Prozent.

Das Abkommen soll bis Ende 2026 unterzeichnet werden und tritt nach Abschluss der gesetzlichen Verfahren in Kraft.
Bild: Pixabay

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