Start News Sanitäranlagen auf Autobahn-Rastplätzen sind eine Zumutung

Sanitäranlagen auf Autobahn-Rastplätzen sind eine Zumutung

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Der ADAC hat 50 unbewirtschaftete Autobahn-Rastplätze erneut untersucht und kommt zu einem deutlich schlechteren Ergebnis als 2022. 46 Prozent der Anlagen werden mit „mangelhaft“ oder „sehr mangelhaft“ bewertet, während der Anteil guter Rastplätze von 40 auf 18 Prozent gesunken ist. Eine Top-Bewertung („sehr gut“) erreicht kein Standort. Rund zwei Drittel der Rastplätze haben sich verschlechtert, nur acht Prozent verbessert.

Größte Schwachstelle bleiben die Sanitäranlagen: 62 Prozent schneiden hier mangelhaft ab. Teilweise waren Toiletten gesperrt oder grundlegende Funktionen wie Seifenspender, Handtrockner oder Toilettenpapier nicht verfügbar. Auch Sauberkeit und Zustand, insbesondere bei barrierefreien Einrichtungen, entsprechen oft nicht den Erwartungen. Gleichzeitig sind Toiletten der Hauptnutzungsgrund für Rastplätze.

Positiv bewertet wird erneut die Kategorie „Verkehr und Parken“, die insgesamt ein „gut“ erhält. Die meisten Anlagen gelten als verkehrssicher. Auffällig, aber nicht bewertet: Auf acht Rastplätzen standen Schrottfahrzeuge.

Die Außenanlagen erreichen nur ein mittleres Niveau. Es mangelt häufig an Aufenthaltsqualität, etwa durch fehlende Spazierwege, Spielflächen oder Lärmschutz.

Auch beim Sicherheitsgefühl besteht Nachholbedarf: Die Kategorie „Persönliche Sicherheit“ wird insgesamt nur als ausreichend bewertet. Defizite zeigen sich bei Beleuchtung, Einsehbarkeit und Notrufsystemen; auf jedem fünften Rastplatz fehlt ein Notruf. Positiv ist durchgängiger Mobilfunkempfang sowie beleuchtete Toiletten nachts.

Eine Nutzerbefragung bestätigt die Ergebnisse: Sauberkeit ist der wichtigste, zugleich aber am schlechtesten bewertete Aspekt. 61 Prozent nutzen Rastplätze mangels Alternativen, entsprechend gering ist die Zufriedenheit: 42 Prozent sind (sehr) unzufrieden, nur 28 Prozent zufrieden.

Zudem dokumentierte der ADAC auf 96 Prozent der Anlagen Vandalismus, von Graffiti bis zur Beschädigung von Einrichtungen. Insgesamt erfüllen die Rastplätze ihre Grundfunktion, zeigen jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf, insbesondere bei Sanitär, Sicherheit und Ausstattung. Zuständig ist die Autobahn GmbH des Bundes.
Besser sieht es an den Rastanlagen aus
Quelle: ADAC / Bild: Pixabay

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