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Sonntagsfahrverbot für LKW-Transporte gelockert

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Auf Autobahnen kann es am Wochenende voller werden als normal üblich.

Für Güter-Transporte innerhalb des Landes Nordhrein-Westfalen müssen am kommenden Sonntag (25. April 2010) keine Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden. In einem Schreiben an die Bezirksregierungen hat das Verkehrsministerium gebeten, großzügig und unbürokratisch zu verfahren. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, sollte diese ohne Dringlichkeitsprüfung erteilt werden.

Auch in Bayern soll so verfahren werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Kreisverwaltungsbehörden im Freistaat gebeten, am kommenden Sonntag unbürokratisch Ausnahmen vom geltenden LKW-Fahrverbot zu genehmigen. „Die zahlreichen Flugausfälle, verursacht durch die isländische Vulkanaschewolke, haben zu einem erheblichen Lieferstau bei den Warentransporten geführt. Die Flugausfälle sind eine schwere Belastung für unsere Wirtschaft, insbesondere auch für die Speditionen, die Waren im Auftrag der Unternehmen ausliefern.“

In einem Schreiben des Ministeriums an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden heißt es, dass Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot auf Antrag – ohne besondere Dringlichkeitsprüfung – zu erteilen sind, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, von den Auswirkungen der Behinderungen im Luftverkehr beeinträchtigt zu sein, oder wenn er erkennbar solche Güter transportieren möchte, die von der Unterbrechung der Logistikkette betroffen sind, so z.B. Elektronikbauteile, allgemeine Bauteile für die Automobilindustrie oder Postgut. Die Ausnahmen sollen insbesondere auch für Transporte im Vor- und Nachlauf von Flughäfen vereinfacht erteilt werden. Auf die Vorlage von Nachweisen könne in solchen Fälle verzichtet werden.