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Punktereform kommt – Änderungen notwendig

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Entgegen anderslautender Medienberichte ist die Punktereform noch längst nicht gescheitert. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Februar deutlich gemacht, dass er „geringen Änderungsbedarf“ sieht. Von einem Scheitern kann daher nicht die Rede sein. Der ADAC ist sehr zuversichtlich, dass die überfällige Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode gelingt und zum 1. Februar 2014 in Kraft treten kann.

Für den Club ist dabei klar, dass noch einige Steine aus dem Weg geräumt werden müssen. Hauptstreitpunkt ist, ob im Interesse der Klarheit und Transparenz, statt einer Tilgungsfrist von zwei Jahren und einem Jahr Überliegefrist, eine einheitliche Tilgungsfrist von 2,5 Jahren ohne Zusatzfrist eingeführt wird. Für das hierfür zugrunde liegende Rechtskraftprinzip haben sich der ADAC, der Verkehrsgerichtstag und nun auch der Bundesrat ausgesprochen. Im Rahmen der Punktereform werden auch die Aufbauseminare neu geregelt und inhaltlich aufgewertet. Daher ist es aus ADAC Sicht unverständlich, die freiwillige Teilnahme an den hochwertigeren Kursen nicht mehr – wie bisher – mit einem Punkterabatt zu belohnen.


Verfehlt erscheint dagegen, die Neuregelung der Punkte mit Forderungen nach höheren Bußgeldern zu vermengen. Das Punktsystem soll nur dazu dienen, ungeeignete Fahrer ausfindig zu machen und im äußersten Fall die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bußgelder verfolgen dagegen das Ziel, die Einhaltung der Verkehrsvorschriften durchzusetzen und Verstöße angemessen zu ahnden. Beide Systeme gleichzeitig zu reformieren, hält der ADAC für gefährlich: Denn dann besteht die Gefahr, keiner Aufgabe wirklich gerecht zu werden.

Quelle: ADAC