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Nutzung von tragbaren elektronischen Geräten auf Luxair-Flügen

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat neue Leitlinien für die Nutzung von tragbaren elektronischen Geräten (PED) an Bord von Flugzeugen vorgeschlagen. Sie bestätigt, dass diese Geräte im Flugmodus während der gesamten Dauer der Reise (Rollphase , Start und Landung) ohne Gefahr für die Sicherheit eingeschaltet bleiben dürfen.*


Ein Bulletin der EASA (SIB-Nr. 2013-21) über die Sicherheit bezieht sich auf die neue Verordnung (EG) Nr. 965/2012, die in Luxemburg ab Oktober 2014 Gültigkeit haben wird. Luxair hat jedoch nicht bis dann abgewartet, um seine Prozeduren anzupassen und die Verwendung von PEDs im Flugzeugmodus ausschliesslich während der Reiseflugphase zu erlauben.

Diese Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit dem EASA Bulletin getroffen, welcher zurückbehält, dass Fluggesellschaften sicherstellen müssen, dass während kritischer Flugphasen (Start und Landung) und während der Rollphase PED’s sicher verstaut bleiben, um Verletzungen durch nicht gesicherte Objekte zu verhindern.

Aus offensichtlichen Gründen der Sicherheit sollten sich Passagiere unter allen Umständen an die Anweisungen des Bordpersonals halten und ihre elektronischen Geräte nur dann benutzen wenn dies erlaubt ist.

Luxair verfolgt dieses Thema weiterhin mit großem Interesse und wird seine Prozeduren gegebenenfalls weiter anpassen, um seinen Passagieren den gewohnt optimalen Service zu bieten.


*Quelle : EASA