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Neue Europäische Vorschrift zur Überwachung des Bargeldverkehrs tritt am 15. Juni 2007 in Kraft

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Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer
Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus, internationalem Verbrechen und Geldwäsche beschlossen, die Verordnung (EG) 1889/2005 zur Überwachung des Bargeldverkehrs zu implementieren. Diese
Verordnung tritt am 15. Juni 2007 in Kraft und zielt darauf ab, die Überwachung von Bargeldbewegungen in
die EU und aus der EU in der Gemeinschaft einheitlich umzusetzen. Die Hauptinhalte der neuen Verordnung
sind wie folgt:

· Reisende, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, sind verpflichtet, eine Zollerklärung
abzugeben, wenn sie einen Betrag in Höhe von 10.000 € oder mehr mit sich führen (oder den
gleichen Wert in anderer Währung oder leicht konvertierbare Wertsachen wie beispielsweise
Schecks, die von einem Dritten ausgestellt sind). Die Schwelle von 10.000 € sollte hoch genug sein,
um die Mehrheit der Reisenden vor unverhältnismäßigen, administrativen Formalitäten zu schützen.

· Die Zollbehörden werden nach dieser Verordnung befugt sein, natürliche Personen, deren Gepäck
und deren Transportmittel zu kontrollieren und nicht deklarierte Barmittel zu beschlagnahmen.

· Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, Verfahren gegen Personen einzuleiten, die es versäumen,
Barmittel mit einem Wert von 10.000 € oder mehr zu deklarieren. Mitgliedstaaten werden auch
sicherstellen müssen, dass die Strafen aus solchen Verfahren im Verhältnis zu dem Vergehen
stehen, damit sie eine abschreckende Wirkung ausüben.

· Informationen, die durch Erklärungen oder durch Kontrollen erlangt wurden, werden festgehalten und
den zuständigen Behörden für die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus
zur Verfügung gestellt.

Mike Platt, Direktor Group Industry Affairs von HRG, kommentiert die neue EU-Verordnung und erläutert,
dass viele Reisende größere Summen legitim für geschäftliche Zwecke mit sich führen: „Es gibt innerhalb der
EU immer noch Orte, wo Bargeld weiterhin die bevorzugte Form der Zahlung ist und geschäftlich gerne
genutzt wird. Diese Verordnung stand unbearbeitet schon lange auf der Agenda der Europäischen
Kommission“, so Platt. Die kurzfristige Umsetzung hat laut Platt viele überrascht und lässt Unternehmen und
Reisenden nicht viel zeit, Ihre Pläne entsprechend anzupassen. Laut Aussagen von HRG-Kunden ist dies für
die Durchführung von Geschäftsreisen ein ernstzunehmendes Thema und es könnte Reisende einschränken.
„Wir unterstützen natürlich jede Bemühungen und Maßnahmen, um illegale Machenschaften und Kriminalität
zu bekämpfen, aber wir sorgen uns auch über die hemmenden Auswirkungen auf diejenigen, die legal
Geschäfte machen. Wir freuen uns darauf, unsere Kunden auch weiterhin in dieser Sache intensiv zu
beraten“, ergänzt Mike Platt.

Die Kommission hat eine Broschüre für Reisende entwickelt, in der die neuen Regelungen zur Überwachung
des Bargeldverkehrs in den zehn am weitesten verbreiteten Sprachen der Welt (Englisch, Deutsch, Spanisch,
Französisch, Portugiesisch, Chinesisch, Russisch, Arabisch, Türkisch und Japanisch) erläutert werden. Der
Inhalt der Broschüre wurde auch in alle offiziellen Sprachen der EU übersetzt und ist über den folgenden Link
verfügbar:

ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/cash_controls/index_en.htm