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Luftreinhaltung darf nicht zur Zwangsenteignung führen

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„Die aktuelle Diskussion um eine Luftreinhaltepolitik darf nicht dazu führen, dass ein Großteil des handwerklichen Fuhrparks entwertet wird“, kritisiert Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, die Ergebnisse der Sondersitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) in Berlin Anfang April 2016.
So lasse sich jedenfalls die Verlautbarung der UMK im Anschluss an die Sitzung lesen: Demnach soll die Kennnzeichnungsverordnung so fortgeschrieben werden, dass mittelfristig und stufenweise neben schadstoffärmeren Benzin-, Elektro- und Hybridfahrzeugen nur noch Dieselfahrzeugen mit geringen Emissionen die Einfahrt in „belastete Gebiete“ erlaubt werden könne.
Gekennzeichnet werden sollen diese besonders schadstoffarmen Fahrzeuge mit einer „blauen Plakette“. Für Dieselfahrzeuge würde dies jedoch im Falle einer Umsetzung voraussichtlich bedeuten, dass sie die „Euro 6 Norm“ erfüllen müssten.
„Das beträfe zahllose – auch junge – Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette, die Handwerker erst vor zwei oder drei Jahren zwangsläufig erwerben mussten, um weiterhin ihre Kunden in Umweltzonen zu betreuen. Der vorzeitige Ersatz solcher Fahrzeuge ist nicht nur ökologisch und ökonomisch fragwürdig – er ist vor allem betriebswirtschaftlich unzumutbar. Mehr noch: Für die weitere Modernisierung der Fuhrparks brauchen die Betriebe Vertrauensschutz und Planungssicherheit. Die Pläne der Umweltminister hätten demgegenüber den Charakter einer Zwangsenteignung“, so Herrmann.
Handwerksbetriebe dürften nicht für Fehler der Politik und der Automobilhersteller haftbar gemacht werden sagte Herrmann in Anspielung auf den VW-Abgasskandal. Für Handwerksunternehmen gebe es jedenfalls auf absehbare Zeit keine Alternativen zu Dieselfahrzeugen. Er hoffe, dass der Bundesverkehrsminister in seiner momentan ablehnenden Haltung zur blauen Plakette standhaft bleibe und sich im Interesse der Handwerksbetriebe durchsetze.