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Keine Einladungsschreiben mehr bei Messevisa

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Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom 24.07.2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass bei der Anforderung von begleitenden Unterlagen für die Beantragung eines Messevisums künftig auf das Einladungsschreiben der Messegesellschaften im Regelfall verzichtet werden kann.

Mit diesem Erlass hat das Auswärtige Amt auf eine langjährige Forderung des AUMA reagiert. Im Rahmen des Runden Tisches zu Erleichterungen im Visumverfahren, an dem Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, Bundesinnenministeriums und Auswärtigen Amtes teilnahmen, hatte der AUMA zuletzt auf die Problematik hingewiesen.

Anders als bei anderen Geschäftsreisevisa erfüllt das Einladungsschreiben einer Messegesellschaft in der Regel keine zusätzliche Nachweisfunktion. Die Erstellung von Tausenden von Einladungsschreiben führte jedoch in der Vergangenheit bei den Messegesellschaften zu einem hohen zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand. Aufgrund des Erlasses ist damit zu rechnen, dass dieser Aufwand künftig entfällt.

Quelle: AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss
der Deutschen Wirtschaft e.V.