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Geschäftsreisen nach Äthiopien

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Geschäftsreisende mit Ziel Äthiopien sollten die Reisepläne überdenken und Reisen in das Land nach Möglichkeit verschieben. Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Sicherheitshinweise für das afrikanische Land verschärft nachdem die Regierung am 16. Februar 2018 den Ausnahmezustand über das Land verhängt hat. Das Auswärtige Amt schreibt auf ihrer Internetseite dazu:
Zitat
„Die äthiopische Regierung hat am Freitag, den 16. Februar 2018, einen landesweiten Ausnahmezustand für zunächst sechs Monate verhängt, nachdem am Vortag der Premierminister Hailemariam zurückgetreten war. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia.
Den Ausnahmezustand hatte der äthiopische Verteidigungsminister in einer Pressekonferenz am 17. Februar 2018 bekannt gegeben. Insbesondere wurden jegliche Protestaktivitäten untersagt. Es können kurzfristige Ausgangssperren verhängt werden und Straßen gesperrt werden. Auch ist mit Kontrollpunkten zu rechnen. Weisungen von Sicherheitskräften ist unbedingt Folge zu leisten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen.
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS) und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückzuhalten.
Reisenden wird geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, damit – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufgenommen werden kann.
Seit Anfang 2018 kommt es immer wieder zu teils gewalttätigen Streiks, Straßenblockaden und Demonstrationen in weiten Teilen Oromias und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba. Der letzte Streik ereignete sich am 12./13. Februar 2018.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.“

Zitat Ende
Der Hinweis der Behörde zur Eintragung in die Krisenvorsorgeliste sollte unbedingt ernst genommen werden.
Quelle: Auswärtiges Amt