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Förderrichtlinie für Messebeteiligungen junger innovativer Unternehmen geändert

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Die Richtlinie zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland liegt für das kommende Jahr mit einigen Änderungen vor. Neu ist, dass ab der dritten Teilnahme an diesem Programm die geförderten Unternehmen einen Eigenanteil von 30% tragen müssen, der Eigenanteil an den ersten beiden Teilnahmen beträgt unverändert 20%. Bislang war der Eigenanteil unabhängig von der Anzahl der Teilnahmen. Wie bisher dürfen Unternehmen innerhalb des Programmes an der gleichen Messe zweimal teilnehmen, danach ist aber eine weitere Förderung auf einer anderen Messe möglich.

Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Für die Gemeinschaftsstände werden Messen in Deutschland ausgewählt, die einen hohen Anteil internationaler Fachbesucher aufweisen. Bei Interesse an der Teilnahme an einem dieser Messestände sollte das Unternehmen mit dem Veranstalter der Messe Kontakt aufnehmen und ein Angebot für den Förderstand einholen. Parallel muss der Bewilligungsantrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgefüllt und an das BAFA zur Prüfung gesendet werden. Mit einer Zusage des BAFA ist der Antragsteller automatisch und verbindlich für die Messe angemeldet. Ansprechpartner für die Unternehmen sind die Messeveranstalter.



Das Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung der Messebeteiligungen junger, innovativer Unternehmen wird bis mindestens 2013 fortgesetzt. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind für dieses Programm in den nächsten vier Jahren jeweils 3 Mio. Euro vorgesehen. 2008 wurden 420 Firmen auf 37 internationalen Messen in Deutschland unterstützt. Für das nächste Jahr sind 65 Messen im Programm, so viele wie nie zuvor. Die geförderten Veranstaltungen können auf der Website des AUMA eingesehen werden; Antragsformulare sind beim BAFA erhältlich.

Quelle: www.auma.de