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Flughafen Stuttgart: Keine Flüssigkeiten mehr im Handgepäck

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Flüssigkeiten, zum Beispiel Trinkwasser in Flaschen oder Kaffee im Trinkbecher, dürfen künftig, ebenso wie andere Flüssigkeiten, nicht mehr mit in den Sicherheitsbereich des Stuttgarter Flughafens genommen werden.

Ab 6. November 2006 ist es auf allen Flughäfen der europäischen Union nicht mehr erlaubt, Flüssigkeiten im Handgepäck in den Sicherheitsbereich mitzunehmen. Dies schreibt ein Erlass der Europäischen Kommission vor, als Reaktion auf die vereitelten Terrorpläne im August in Großbritannien. Die Regelung gilt für alle Flüge, unabhängig von Reiseziel und Fluggesellschaft. Nach wie vor dürfen aber Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle, z.B. im Duty Free Shop gekauft werden, mit an Bord. In den ersten Tagen der Regelung rechnen Flughafengesellschaft und Bundespolizei mit erheblich längeren Kontrollen und empfehlen, mehr Zeit am Flughafen einzukalkulieren. Die Bundespolizei wird ihr Personal entsprechend aufstocken.

Unter den Begriff „verbotene Flüssigkeiten im Handgepäck“ fallen nach dem Erlass der Europäischen Union eine Vielzahl von Dingen. Nicht nur Haarwaschmittel, Parfüm oder Rasierschaum, sondern auch Deoroller, Gels oder Pflegecremes. Passagiere sollten daran denken, dass auch verschiedene Lebensmittel nach dieser Definition „flüssig“ sind. Generell sollten diese Sachen ab sofort beim Check-In mit dem normalen Gepäck aufgegeben und nicht mit an Bord genommen werden.

Wenige Ausnahmen sind zugelassen. Medikamente und Babynahrung sind an Bord erlaubt, sofern sie auf dem Flug notwendig sind. Darüber hinaus dürfen Fluggäste Flüssigkeiten nur noch in Behältnissen von maximal 100 Millilitern mit in den Sicherheitsbereich nehmen. Diese müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf nur ein Beutel mit an Bord genommen werden. Die betreffenden Gegenstände müssen bequem und vollständig in den verschlossenen Beutel passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln wie z. B. Gummiband ist nicht gestattet. Der Plastikbeutel ist vom Passagier an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle zu übergeben.

Damit ist es ab dem 6. November auch nicht mehr möglich, zum Beispiel Trinkwasser oder Becher mit Kaffee mit in den Sicherheitsbereich zu nehmen. Nachfolgend eine – unvollständige – Liste derjenigen Gegenstände, die unter die neue Vorschrift fallen: Lippenstift, Getränke aller Art, Feuchtigkeitstücher, Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Cremes, Zahnpasta, Honig, Brotaufstriche, Suppen. Bei strittigen Artikeln entscheidet die Bundespolizei vor Ort. Der Fluggast hat bei negativem Entscheid die Wahl, den fraglichen Gegenstand zu entsorgen oder auf den entsprechenden Flug zu verzichten.

Auf der Internetseite des Flughafens Stuttgart (www.stuttgart-airport.com) stehen unter dem Menüpunkt Abflug/Gepäckbestimmungen Links zu Informationen des BMI. Die Bundespolizeiinspektion am Flughafen gibt Auskunft zu Sachfragen unter der Tel. 0711 – 787810. Fluggäste können sich vor der Abreise auch bei ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Bestimmungen informieren.

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