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Fahrgastrechte in der Praxis

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Über 10000 Anfragen haben die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) seit ihrer Einrichtung im Dezember 2004 bis heute erreicht. Die Gründe für die Kontaktaufnahme sind vielfältig: Im Schienenverkehr sind Verspätungen, Fahrpreisnacherhebungen und Probleme mit der Bahncard die häufigsten Anlässe für Anfragen von Reisenden. Im Flugverkehr sind es Verspätungen, Annullierungen und verschwundenes oder beschädigtes Gepäck. Die unparteiische Schlichtungsstelle Mobilität informiert zu allen Fragen und vermittelt im Streitfall kostenlos zwischen Betroffenen und Verkehrsunternehmen, wenn es rund um Fernverkehrsreisen mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug zu Problemen kommt. Finanziert wird die Einrichtung vom Bundesverbraucherministerium.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: *Die große und kontinuierliche Nachfrage belegt den Bedarf an Information und an Vermittlung zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung Schlichtung als Bestandteil des neuen Fahrgastrechtegesetzes festschreiben will.“ Damit sei gewährleistet, dass das Know-how der letzten vier Jahre, die vielfältigen Erfahrungen und die spürbaren Verbesserungen im Bereich Verbraucherschutz nicht verloren gingen. *Es wäre ja auch töricht, dieses Kapital nicht weiterhin zu nutzen“, meint Gehrmann.

Nach Ansicht des VCD habe sich der verkehrsträgerübergreifende Ansatz der Schlichtungsstelle Mobilität bestens bewährt. Dadurch hätten Verbraucher eine zentrale Anlaufstelle. Für die Schlichtungsarbeit im Öffentlichen Verkehr seien inzwischen fundierte Arbeitsgrundlagen entwickelt worden. Außerdem habe die Schlichtungsstelle Mobilität einen hohen Bekanntheits*grad in der Öffentlichkeit erlangt, wertvolle Kontakte zu Verkehrsunternehmen und anderen Institutionen geknüpft sowie fachliche Kompetenz aufgebaut. Auch sei die Einrichtung von der EU-Kommission in die Liste der empfohlenen Verbraucherorganisationen aufgenommen worden, da sie die geforderten Kriterien »Überparteilichkeit, Fachkompetenz, transparentes Verfahren und hohe Effizienz« vollständig erfülle.

Heidi Tischmann, Projektleiterin *Nach fast vier Jahren Schlichtungstätigkeit im öffentlichen Fernverkehr hat sich gezeigt, dass von diesem niedrigschwelligen Angebot nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Auch die Unternehmen erkennen den Nutzen erfolgreicher Schlichtungsverfahren. Denn sie bedeuten unterm Strich gute Werbung und dauerhafte Kundenbindung.“ Zu den über 100 Unternehmen, die mit der Schlichtungsstelle Mobilität kooperieren, gehören beispielsweise die Deutsche Bahn AG und namhafte Fluglinien wie KLM, Air France oder American Airlines.

www.vcd.org