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Erst informieren, dann starten

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Auch wenn viele Regeln im europäischen Straßenverkehr ähnlich gestaltet sind, gibt es doch von Land zu Land sehr unterschiedliche Vorschriften. Dabei steckt der Teufel oft im Detail. Um teuere und ärgerliche Strafen zu vermeiden, sollte man sich deshalb nach Empfehlung der TÜV Rheinland-Kraftfahrt-Experten vor dem Start genau über die Regeln im Reiseland informieren. Denn: Unwissen schützt nicht vor Strafe. Auf Nummer Sicher geht, wer sich bei den Konsulaten der jeweiligen Länder oder über die Fremdenverkehrsämter informiert. Im Internet gibt es zudem viele Tipps auf der Seite von TÜV Rheinland unter www.tuv.com (Stichwortsuche: „Autofahren im Ausland“). Auch Automobilklubs geben Reisehinweise für Autofahrer.

Die Bandbreite der kleinen Tücken im Reiseverkehr ist groß. In einigen Ländern gibt es beispielsweise auf Autobahnen und Schnellstraßen neben dem generellen Tempolimit je nach Tageszeit oder Witterungsverhältnissen abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen. Neben Geschwindigkeitsverstößen können insbesondere Alkoholdelikte richtig teuer werden. Beispiel Italien: Bei mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut können die Ordnungshüter das Auto oder Motorrad enteignen und zwangsversteigern lassen. Ähnlich drakonisch gehen die Spanier vor: Wer über 60 km/h zu schnell unterwegs ist oder mit über 1,2 Promille erwischt wird, riskiert einen Gefängnisaufenthalt von mindestens drei Monaten.



Auch Warnwesten sollten inzwischen zur Standardausrüstung der Firmenwagen gehören. Sie sind etwa in Österreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien und der Slowakei bereits vorgeschrieben. Die gelben oder orangefarbenen Westen müssen über das europäische Prüfzeichen EN 471 verfügen.

Telefonieren am Steuer sollte generell unterlassen werden und wird mitunter ebenfalls zu einem teuren Spaß: Während in Deutschland das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 40,00 Euro plus ein Punkt in Flensburg kostet, kassieren die Niederländer 150,00 Euro, die Italiener mindestens 155,00 Euro. In Spanien ist sogar die Verwendung von Head-Sets untersagt. Die umfassenden und genauen Regeln des jeweiligen Landes erfährt man bei den Konsulaten oder Botschaften.