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Einheitliche Gepäckregelungen auf Langstreckenflüge

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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) fordert von den Fluggesellschaften eine Rückkehr zu einheitlichen Gepäckregeln auf Langstreckenflügen. „Es kann nicht sein, dass unsere Kunden heute nicht wissen, was sie morgen als Fluggepäck kostenfrei mitnehmen dürfen“, beklagt Otto Schweisgut, Vorsitzender des DRV-Ausschuss Flug, die unterschiedlichen Regelungen bei den Gepäck-Zuschlägen vieler Fluggesellschaften. Für den Kunden sei dieses Wirrwarr nicht mehr zu durchschauen: „Beim Fluggepäck herrscht im Moment ein wahres Tohuwabohu“, bringt es Schweisgut auf den Punkt.

Noch vor kurzem galten feste, durch den internationalen Verband der Fluggesellschaften (IATA) vereinbarte Gepäckregeln. Danach durfte jeder Gast auf bestimmten Strecken bis zu zwei Gepäckstücke à 23 Kilogramm kostenfrei aufgeben. Aufgrund hoher Kerosinpreise gehen immer mehr Fluggesellschaften dazu über, die Freigepäckgrenzen nach unten zu senken und von den Fluggästen auch bei Langstreckenflügen zusätzliche Entgelte für Gepäck zu verlangen. „Jeder kocht sein eigenes Süppchen. Das geht zu Lasten der Transparenz. Da findet sich kein Fluggast mehr zurecht“, betont Schweisgut. Das DRV-Vorstandsmitglied ruft deshalb die International Air Transport Association (IATA) auf, im Interesse der Kunden zu einheitlichen Vorschriften zurückzukehren.

Der Deutsche ReiseVerband empfiehlt Kunden, sich ‚en détail‘ im Reisebüro beraten zu lassen. „Die Reiseverkäufer können nicht nur die Flugpreise, sondern auch die Gepäckregelungen der einzelnen Fluggesellschaften vergleichen“, erläutert DRV-Vorstand Schweisgut. „Gerade auf Langstrecken haben Reisende meist mehr Gepäck dabei. Die zusätzlichen und jeweils stark unterschiedlichen Entgelte der Fluggesellschaften können den Reisepreis deutlich verteuern“, so Schweisgut. In den Buchungssystemen des Reisebüros sind diese Vorschriften hinterlegt und für die Reiseberater abrufbar.