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Die wichtigsten Tipps in der Brieftasche

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Damit Sie am Flughafen oder Bahnhof sofort richtig reagieren können, stellt das Bundesverbraucherministerium die wichtigsten Reiserechte auf einer Servicekarte zusammen: im praktischen Format zum Ausdrucken für die Geldbörse.

Und so funktioniert’s: Laden Sie sich die Datei herunter und drucken Sie das Dokument doppelseitig aus. Je nach Drucker müssen Sie hierbei zum Ausdruck der Rückseite das Blatt an der langen Kante drehen. Schneiden Sie die weißen Ränder rund herum ab und klappen Sie die Karte an der punktierten Linie zusammen. So haben Sie Ihre wichtigsten Rechte als Flug- oder Fahrgast immer dabei.

Für Luft- und Bahnverkehr gibt es bei Verspätungen und Annullierungen jeweils unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich aber gilt: Als betroffener Passagier müssen Sie Ihre Ansprüche zunächst beim Verkehrsunternehmen geltend machen, also bei der Fluggesellschaft oder dem Bahnunternehmen. Erläutern Sie den Grund Ihrer Beschwerde und lassen Sie sich den konkreten Sachverhalt unbedingt vom Zugbegleiter oder einem Mitarbeiter der Fluglinie bestätigen. Nur so können Sie später Ihr Recht durchsetzen.



Das Unternehmen prüft Ihren Anspruch und wird Ihnen einen Bescheid zusenden. Ist dieser Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellendzufrieden stellend, können Sie sich jederzeit an die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)“ unter www.soep-online.de oder per Telefon 030 – 64 49 93 30 wenden. Diese Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland zur Schlichtung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungsverträgen.

Sie prüft Ihr Anliegen in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität teilt mit, ob bzw. in welchem Umfang ein Anspruch gerechtfertigt ist, und macht ggf. einen Schlichtungsvorschlag. Ziel der Schlichtung ist es, eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls zu ermöglichen.