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Alter Führerschein in EU Mitgliedsländern gültig

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Der alte graue „Lappen“ sowohl der rosafarbene als auch der graue Führerschein ist in allen EU Mitgliedsländern gültig. Dennoch kann es passieren, dass in anderen Ländern die EU-Führerscheinkarte bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden soll. Bei fehlender Karte wird oftmals ein Bußgeld verlangt. Dabei ist die Rechtslage mehr als eindeutig: Nach der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. In allen EU Landessprachen ist diese Richtlinie übersetzt erhaltbar um Problemen aus den Weg zu gehen sollte man diese gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen. So lässt sich vermeiden ungerechtfertigte Bußgelder vor Ort zu entrichten.

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