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Die EU einigt sich bei Fluggastrechten

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Der Rat und das Europäische Parlament haben sich nach 13 Jahren auf eine Reform der EU-Fluggastrechte und der Haftungsregeln für Airlines geeinigt. Ziel ist es, den Passagierschutz zu stärken, gleichzeitig aber betriebliche Anforderungen der Fluggesellschaften sowie die Konnektivität im EU-Binnenmarkt zu berücksichtigen.

Der neue Rahmen bestätigt zentrale Ansprüche bei Nichtbeförderung, Verspätungen und Annullierungen und konkretisiert Rechte auf Betreuung, Information, Umbuchung und Entschädigung. Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht weiterhin bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden oder bei kurzfristigen Annullierungen (unter 14 Tagen). Die Entschädigungssätze bleiben unverändert: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km (inkl. innereuropäischer Flüge) und 600 Euro für Langstrecken.

Bei Störungen haben Passagiere Anspruch auf Betreuung, darunter regelmäßige Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Hotelunterbringung inklusive Transfer. Kommt die Airline diesen Pflichten nicht nach, können Reisende selbst Leistungen organisieren und Kostenerstattung verlangen.

Neu ist unter anderem das Verbot der Nichtbeförderung aufgrund eines nicht genutzten Zubringerflugs („No-Show“). Zudem müssen Flugpreise künftig standardmäßig inklusive Handgepäck vor Beginn des Buchungsprozesses angezeigt werden, um die Vergleichbarkeit zu erhöhen.

Die Informationspflichten der Airlines werden verschärft: Passagiere müssen klar über ihre Rechte und die Ursachen von Störungen informiert werden. Zudem ist mindestens ein kostenloser Kommunikationskanal bereitzustellen.

Beim Anspruch auf anderweitige Beförderung müssen Airlines innerhalb von drei Stunden Alternativen anbieten, auch über andere Airlines oder Verkehrsträger. Erfolgt dies nicht, können Passagiere selbst Ersatz buchen und bis zu 400 Prozent des Ticketpreises zurückfordern.

Zugleich schafft die Reform mehr Klarheit bei „außergewöhnlichen Umständen“. Airlines müssen diese konkret und nachvollziehbar belegen; die Beweislast bleibt bei ihnen.

Die Regeln gelten für Flüge innerhalb der EU sowie für Verbindungen mit EU-Bezug. Eine mögliche Ausweitung auf Drittstaaten-Airlines wird geprüft. Ergänzend ist ein freiwilliges EU-Label zur besseren Information der Passagiere geplant.
Bild: Pixabay

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