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Wie sich die Unternehmensteuerreform auswirkt

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Leasing boomt. Der Hauptteil im Leasinggeschäft entfällt auf Straßenfahrzeuge, die am gesamten Volumen zuletzt 54 Prozent ausmachten. Gerade zur Finanzierung von Fuhrparks bot sich Leasing als eine günstige Alternative zum klassischen Bankkredit an. Mit der Unternehmensteuerreform wird sich das kaum ändern, auch wenn es neue Regelungen gibt.

Bisher galt: Bei Kauf, der über einen Kredit finanziert wurde, konnten die Zinsen zur Finanzierung der Anschaffungskosten zur Hälfte bei der Gewerbesteuer angesetzt werden, wohingegen Leasingraten voll von der Gewerbesteuer absetzbar waren. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz wird künftig ein Finanzierungsanteil aus Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter von 5 Prozent der Gewerbesteuer hinzugerechnet, die Anrechnung der Schuldzinsen hingegen von 50 Prozent auf 25 Prozent reduziert. Damit verteuert sich Leasing gegenüber dem Kredit, jedoch nur, wenn der neu eingeführte Freibetrag von 100.000 Euro nicht überschritten wird.

Es wird also in diesem Fall nicht so heiß gegessen wie gekocht: Für die meisten Unternehmen wird sich ab 2008 wenig ändern, denn die Hinzurechnung zur Gewerbesteuer erfolgt nur, wenn die Summe aller Beträge aus Zinsen sowie die Finanzierungsanteile von Mieten und Leasingraten 100.000 Euro im Jahr übersteigen. Unterhalb dieser Grenze ändert sich nichts.

Die Regelung greift ab 1. Januar 2008 für alle Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Bei Wirtschaftsjahren, die vom Kalenderjahr abweichen, gilt die neue Vorschrift erstmals für das Wirtschaftsjahr, welches bereits 2007 beginnt.

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