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Wie der Betriebs-Pkw steuerlich behandelt wird

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Bei Selbstständigen bereitet der Betriebs-Pkw, der auch privat genutzt wird, manches Kopfzerbrechen in der Einnahmen-Überschussrechnung – ganz besonders in der neuen „Anlage EÜR“ für 2005. Denn der Betriebs-Pkw berührt mindestens 15 Zeilen der „Anlage EÜR“. So ist die steuerliche Behandlung ziemlich kompliziert. – besonders für diejenigen, die ihre Einnahmen-Überschussrechnung selbst erstellen. Betroffen sind alle Selbstständigen, die ihr Fahrzeug „über das Geschäft laufen lassen“.

Das Prinzip – hier kurz erklärt
• Auch bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent können Sie den Pkw dem Betriebsvermögen zuordnen.
• Sämtliche Kosten des betrieblich und privat genutzten Pkw sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.
• Für die Privatnutzung des Pkw muss ein Nutzungswert als Betriebseinnahmen versteuert werden. – Auf diesen privaten Nutzungswert muss Umsatzsteuer berechnet und den Betriebseinnahmen hinzugerechnet werden.
• Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte müssen die Gesamtkosten anteilig gekürzt werden. – Im Gegenzug können diese Fahrten mit der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abgesetzt werden.



Einen ausführlichen Ratgeber über die steuerliche Behandlung des betrieblichen Fahrzeugs in der Einnahmen-Überschussrechnung und in der neuen „Anlage EÜR“ bietet aktuell das Steuerportal www.Steuerrat24.de in der Rubrik „Selbstständige“.



Bei Steuerrat24 erfahren Sie in verständlicher Weise,
• wie der Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet wird,
• wie die Kosten des Pkw verbucht werden,
• wie der Nutzungswert für die private Nutzung ermittelt wird,
• wie und wann die Umsatzsteuer berechnet wird,
• wie für die Fahrten zur Betriebsstätte der Kürzungsbetrag einerseits und der Abzugsbetrag andererseits berechnet wird
• … und wo alles in der neuen „Anlage EÜR“ für das Jahr 2005 einzutragen ist.

Damit die verschiedenen Berechnungen leicht und einfach vorgenommen werden können, bietet Steuerrat24 zu dem Ratgeber einen speziell entwickelten Berechnungsbogen an. Mit dieser Hilfe kann nun jeder Selbstständige seinen Betriebs-Pkw steuerlich korrekt behandeln und muss auch vor der neuen „Anlage EÜR“ nicht mehr verzweifeln.



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