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Neue Übergepäck-Flatrates

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Lufthansa führt am 1. April 2006 eine neue, vereinfachte und besonders übersichtliche Übergepäckregelung ein – die zonenabhängige Flatrate. Damit können die Fluggäste zukünftig die anfallenden Kosten für Übergepäck selbst ermitteln und schon von Anfang an in ihre Reisekosten mit einplanen.

Allgemein gilt: Der Ticketpreis umfasst die Mitnahme einer bestimmten Gepäckmenge. Was über die Freigepäck-Menge hinausgeht, kann gegen Bezahlung als Übergepäck aufgegeben werden. Dabei orientiert sich die Höhe der Kosten zukünftig nun nicht mehr am Ticketpreis, sondern ist an das jeweilige Flugziel geknüpft. Lufthansa hat dazu ihr Streckennetz in fünf Zonen aufgeteilt. So kostet beispielsweise ein Kilogramm Übergepäck auf einem innerdeutschen Flug fünf Euro, auf einem Flug innerhalb der EU zehn Euro und nach Asien oder Afrika 30 Euro. Die Preise sind gültig bis maximal 100 Kilogramm Gepäck. Darüber erhöhen sich die Kosten um die Hälfte.

Die neuen Fünf-Zonen-Flatrates für Übergepäck in der Übersicht:

Zone 1: Innerhalb Deutschlands, Italien, Großbritannien sowie Strecken in Drittländern 5 ?/kg

Zone 2: Innerhalb Europas (ohne GUS) 10 ?/kg


Zone 3: Zwischen Zone 2 und GUS sowie dem mittleren Osten 20 ?/kg

Zone 4: Zwischen Zone 2 und Südamerika, Afrika und Asien 30 ?/kg

Zone 5: Zwischen den Zonen 3 und 4 sowie Mexiko (Beispiel: Johannesburg-Frankfurt-Hongkong) 40 ?/kg



Der angegebene Preis gilt für den Check-in am Lufthansa-Schalter. Geschieht die Abfertigung durch andere Airlines, kann die Berechnung nach den IATA-Regeln erfolgen (Weltweiter IATA-Standard für das Gewichtskonzept ist 1,5 Prozent des höchsten One-way-Tarifs in der Economy Class).

Die Regelungen für Flüge von/nach Kanada, USA und Mexiko sowie für Sport- und Sperrgepäck bleiben davon unberührt.

Lufthansa