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Wegfall des Transit-Visum für Nicht EU-Bürger/-innen in der Schweiz

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Mit dem 10. Juli 2006 entfällt für Nicht EU-Bürger/-innen die Transit-Visum Pflicht in den EU-Staaten. Das neue Reglement sieht vor, dass die in der Schweiz lebenden EU-Bürger/-innen ihre B- und C-Bewilligung zusammen mit dem Reisepass als Transitvisa brauchen können. Die neue Regelung erleichtert das Leben für rund 700 000 Nicht-EU-Bürger/-innen in der Schweiz, die den Schengenraum durchreisen müssen, um in ihr Heimatland zu gelangen.

Quelle: www.fly-away.de