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Warnweste bei Autoreisen griffbereit halten

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Bei Autofahrten ins europäische Ausland gehört immer auch eine Warnweste an Bord, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Die gelben, orangefarbenen oder roten Überzieher sind in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben. Bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Bußgelder. Warnwesten müssen griffbereit im Fahrzeuginneren aufbewahrt werden, wenn nicht, drohen in manchen Ländern auch dafür noch Knöllchen.

Wer bei Panne oder Unfall das Auto verlassen muss, geht ein hohes Risiko ein, vom fließenden Verkehr erfasst zu werden, warnen die Unfallexperten. Viele europäische Länder verlangen deshalb, in solchen Fällen eine Warnweste überzustreifen. In Frankreich, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über 3,5 t) und Tschechien sind Autofahrer verpflichtet, eine Warnweste ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern gibt es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien. Zum Teil ist für alle Insassen eine solche Weste vorgeschrieben.

Die fälligen Bußgelder vor allem für das Nichtanlegen können die Reisekasse stark belasten. Der Mindestsatz beträgt beispielsweise in Belgien 50,00 Euro, in Portugal sogar 120,00 Euro. In extremen Fällen kann der Betrag drastisch steigen. In Portugal gilt die Vorschrift nur für im Land zugelassene Fahrzeuge, betrifft deshalb aber auch Mietwagen. Laut DEKRA ist es ratsam, sich über die Praxis im Reiseland vorab zu informieren. Die Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen, die an einem Label zu erkennen ist.

www.dekra.com