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Vorbeugende Maßnahmen zur Stabilisierung der Klimaanlagen umgesetzt

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Aufgrund der Häufung von ausgefallenen Klimaanlagen im letzten Sommer hat die Deutsche Bahn umfangreiche technische Maßnahmen ergriffen, um die Funktionstüchtigkeit der Anlagen zu verbessern. Gleichzeitig wurden die betrieblichen Regelungen für Störsituationen angepasst. Infolgedessen mussten am Sonntag, 5. Juni, Reisende in bundesweit 16 Fernverkehrszügen aufgrund ausgefallener Klimaanlagen in einzelnen Wagen zum Teil die Fahrt in anderen Zügen fortsetzen. Ein einzelner ICE hatte einen mutmaßlichen Komplettausfall der Klimaanlagen, konnte aber die Fahrt nach 47 Minuten mit wieder funktionierender Klimaanlage fortsetzen. Vier weitere Züge mussten aufgrund des hohen Reisendenandrangs teilgeräumt werden.



„Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für unsere Reisenden außerordentlich. Uns ist bewusst, dass die Räumungen – auch wenn sie zur Sicherheit unserer Kunden erfolgen – mit großen Komforteinschränkungen verbunden sind“, so Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr. „Auch in Zukunft können trotz der umfangreichen technischen Maßnahmen, die ergriffen wurden, Ausfälle an einzelnen der rund 3.300 klimatisierten Wagen im Fernverkehr nicht ausgeschlossen werden. Soweit notwendig, bitten wir unsere Kunden andere Wagen aufzusuchen, damit die Fahrt schnellstmöglich fortgesetzt werden kann.“

Bei hochsommerlichen Temperaturen besteht das Risiko der Überbelastung der Klimaanlagen, insbesondere bei starker Besetzung der Züge. Die Bahn hat deshalb entsprechend der Empfehlung ihrer Technikexperten in Zusammenarbeit mit den Herstellern der Klimaanlagen umfangreiche kurz- und mittelfristige Maßnahmen ergriffen, um die Funktionsfähigkeit der Anlagen auch unter Hochlast zu stabilisieren. Die kurzfristigen Maßnahmen sind bereits alle umgesetzt. Die mittelfristigen Maßnahmen sind planmäßig in die Wege geleitet. Unabhängig davon setzen die Bahn-Mitarbeiter in den Werken und in den Zügen selbstverständlich alles daran, die Klimaanlagen funktionstüchtig zu halten. Gelingt dies nicht, ist das Bordpersonal angewiesen, Reisende in Wagen mit ausgefallener Klimaanlage auf andere Plätze im Zug zu verweisen; wo dies nicht möglich ist, müssen Reisende ihre Fahrt in anderen Zügen fortsetzen.

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