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Verkehrsverstöße lassen sich oft nicht nachweisen

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Lässt sich nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht nachweisen, kann die Verwaltungsbehörde ein Fahrtenbuch zur Auflage machen. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) sollte man dies aber nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn Verstöße dagegen – also fehlende oder falsche Eintragungen – haben 50 € Bußgeld und einen Punkt zur Folge. Da ist es oft besser, alles zu tun, um das Fahrtenbuch zu vermeiden.

Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h im Ort, Überfahren einer roten Ampel oder ähnliche Verkehrsverstöße werden mit Geldbuße und Flensburg-Punkten, manchmal auch noch mit einem Fahrverbot geahndet. Doch oft lässt sich der verantwortliche Fahrer wegen schlechter Fotos nicht nachweisen. In solchen Fällen kann die Verwaltungsbehörde ein Fahrtenbuch zur Auflage machen, um den Verantwortlichen im Wiederholungsfall zweifelsfrei feststellen zu können.

Hier müssen bei Fahrtantritt Name, Vorname, Anschrift, Kennzeichen, Datum/Uhrzeit sowie danach erneut Datum/Uhrzeit und die Unterschrift eingetragen werden. Insofern kann ein Fahrtenbuch zu einer belastenden Pflichtaufgabe werden, vor allem, weil Verwaltungsbehörde oder Polizei überprüfen können, ob das Fahrtenbuch richtig geführt und alle Eintragungen korrekt sind.

Wenn es auch legitim ist, sich im Anhörungs- oder Bußgeldverfahren mit allen zulässigen Mitteln zu wehren, kann es in manchen Fällen das kleinere Übel sein, Bußgeld und Punkte zu akzeptieren und so das Fahrtenbuch zu vermeiden. Anders sieht es jedoch bei einem drohenden Fahrverbot aus, besonders bei Menschen, die das Auto beruflich brauchen. Für sie kann das Fahrtenbuch eine letzte Alternative zu einem Fahrverbot sein, das nicht selten den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet.