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Veranstaltungswirtschaft wird doch im Stich gelassen

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„Die Botschaft an all die vielen mittelständischen Unternehmen im Messe- und Gastronomiebereich ist: Wir lassen euch nicht im Stich, wir werden euch helfen diese schwere Zeit zu überbrücken!“, so der Bundesminister für Wirtschaft, Peter Altmaier, CDU im Interview mit dem ZDF-Hauptstadtstudio zum Thema „Wirtschaft in Zeiten des Coronavirus“.
Bisher bleibt diese Ankündigung jedoch größtenteils ein leeres Versprechen. So wird von Seiten der Bundesregierung bisher auf die bestehenden Fördermaßnahmen und Liquiditätshilfen verwiesen, die nach wie vor zum Abruf bereit stünden.
Die vom BMWi eingerichtete Internetseite zu den verfügbaren Informationen und Maßnahmen verweisen hierbei auf die KfW-Bank und Bürgschaftsbanken der Länder. Darüber hinaus kann bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Der Vorstandsvorsitzende vom Verband der Veranstaltungsorganisatoren (VDVO), Bernd Fritzges, hat in einem Selbstversuch die Maßnahmen ausgelotet. Als betroffener Unternehmer mit Sitz im Land Niedersachsen kontaktierte er alle empfohlenen Institutionen, um Möglichkeiten zur Rettung des eigenen Unternehmens zu hinterfragen. Was den Unternehmer durchaus überraschte, war das Einfühlungsvermögen und die emotionale Betroffenheit aller Ansprechpartner. Was ihn nicht verwunderte: Die Maßnahmen laufen überwiegend ins Leere.
Bundesagentur für Arbeit
Zuerst registrierte sich Fritzges auf dem Online-Portal der Agentur, um den Antrag auf Kurzarbeit zügig zu stellen. Da das Unternehmen noch keinen Zugang hatte, wurde in einer automatisierten E-Mail darauf verwiesen, dass die Freischaltung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. „Damit Sie alle Funktionen uneingeschränkt nutzen können, ist es erforderlich, dass Sie Ihr Benutzerkonto noch mit einer PIN (Persönliche Identifikationsnummer), die Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt wird, freischalten.“ So lange wollte Fritzges nicht warten und rief die kostenfreie Hotline an. Direkt erreichte er niemand, konnte jedoch eine Nachricht hinterlassen, so dass sich sehr schnell eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur aus seiner Region telefonisch bei ihm meldete.
Er schilderte die Situation und stieß sofort auf Verständnis. „Es war schon wirklich berührend wie viel Mitgefühl die Mitarbeiterin nicht nur für mich, sondern für unsere ganze Branche hatte,“ schildert Fritzges seine erste Erfahrung. Es wurde in dem Gespräch sehr deutlich, dass einerseits das Ausmaß der Beantragungen auf Kurzarbeit extrem ist, andererseits wenig Hoffnung vorhanden ist, dass eine Entlassungs- und Pleitewelle für die Veranstaltungswirtschaft noch aufzuhalten sei.
Da die Mitarbeiterin das Benutzerkonto noch nicht online einsehen konnte, terminierte man die Antragsstellung auf den nächsten Tag. „Herr Fritzges, ich rufe Sie an, was wir tun können, machen wir möglich.“ Ähnlich positive Erfahrung mit der Bundesagentur für Arbeit bestätigten bereits andere betroffene Unternehmer auch aus anderen Regionen dem VDVO-Vorstand.
KfW-Bank
Die nächste Kontaktaufnahme war nun die KfW-Bank. Fritzges hatte für eines seiner anderen Unternehmen bereits 2015 das Antragsprozedere dieser Maßnahme durchlaufen und ist daher mit den Modalitäten sehr vertraut. Nachdem er sich bei dem Mitarbeiter der Förderbank als Geschädigter der Veranstaltungswirtschaft vorstellte und die Ausgangssituation kurz erläuterte, hinterfragte er daher sehr zielstrebig die Möglichkeiten für diese aktuelle Notsituation.
Auch hier ist festzuhalten, dass der KfW-Mitarbeiter sehr sachlich und mitfühlend vorging. Da es in diesem Praxisbeispiel, um ein Unternehmen geht, was jünger als 5 Jahre ist, wurde die Empfehlung für das Programm „Gründerkredit Universell“ ausgesprochen, da nichts anderes greifen würde.
Im Klartext: Man muss die eigene Hausbank überzeugen, den Weg eines KfW-Darlehens mitzugehen und einen Business-Plan inkl. Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Umsatzplanung für die nächsten drei Jahre verfassen. Und obwohl die Hausbank dies ablehnt und Fritzges somit gezwungen wäre eine Sparkasse „zu akquirieren und zu überzeugen“, als neue Hausbank zu fungieren, Umsatzplanungen in der jetzigen Situation einer Kaffeesatzleserei gleichkämen und der ganze Vorgang laut Erfahrungen von Fritzges mindestens drei Monate in Anspruch nimmt, hinterfragte er trotzdem die Konditionen der Fördermittel. Bei einem besten Rating A wäre eine Verzinsung eines Darlehens von 1,03% möglich, allerdings ist in der jetzigen Situation ein schlechteres Rating eher wahrscheinlich. Das endet dann bei Rating I mit 7% – herzlichen Glückwunsch! Da schien die Frage an den Bank-Berater, ob er in dieser Situation zu dieser Beantragung raten würde, nur noch als obligatorisch. Der Hinweis auf Kreditmittel der eigenen Hausbank war daher zum Ende schon extrem frustrierend, denn „Wir lassen euch nicht im Stich“, das war die Aussage unseres Wirtschaftsministers.
NBank – Förderbank des Landes Niedersachsen
Nachdem also die KfW-Bank sich als Sackgasse herausstellte, nun die Kontaktaufnahme zur letzten Anlaufstelle, der Förderbank des eigenen Bundeslandes. Hier wartete Fritzges ca. 15 Minuten in der Warteschleife, eh der erste, auch sehr freundliche, Mitarbeiter aus Hannover ans Telefon ging. Man erklärte Fritzges, dass Niedersachsen in drei Regionen für diese Beratung jetzt extra aufgeteilt wurde. Die Mitarbeiterin für Nord-Ost wäre jedoch diese Woche nicht im Haus und der Stellvertreter sei auf Dienstreise. Erster Gedanke: Gott sei Dank, es wird noch gereist! Zweiter Gedanke: Soll das ein Witz sein?
Auf die Frage hin, ob es dringlich wäre und dies bejaht wurde, stellte man Fritzges nun zum Vertreter des Stellvertreters, der sich als wesentlich hilfreicher erwies, als man jetzt vermuten könnte. Auf das gleiche Briefing wie bei der KfW-Bank wurde deutlich, dass es eigentlich gar keine zielführenden Maßnahmen gibt. Allerdings stellte der kompetente Mitarbeiter in Aussicht, dass über den „Flurfunk“ vernommen wurde, dass das „Micro-Starter-Programm“ für diese akute Lage angepasst werden soll. Ein Darlehen mit 3,5% Zinsen, was nicht über die Hausbank beantragt werden muss und somit wenigstens mehr Geschwindigkeit in der Bereitstellung der Maßnahme vorhanden wäre. „Ein kleiner Businessplan mit zehn Seiten“ würde hierfür auch ausreichen, was im Vergleich zu den KfW-Anträgen in der Tat ein kleiner Aufwand wäre. Da diese Maßnahme allerdings noch nicht bestätigt wurde, hinterließ Fritzges seine Rufnummer und hofft nun auf positive Rückmeldung in dieser Woche.
Fazit
Die einzige derzeitig sinnstiftende Maßnahme ist die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Das wird uns jedoch nicht retten! Die Therapiesitzung, die Fritzges erhielt, mit der Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit sorgte auch nicht für viel Vertrauen in die Zukunft. Die derzeitigen Förder- und Liquiditätshilfen sind ein Witz.
„Wenn die beste Fördermaßnahme in der jetzigen Situation ein kurzfristiger Micro-Kredit zu 3,5% Verzinsung sein soll, dann fühle ich mich im Stich gelassen. Diese exogene Verursachung der Krise liegt nicht mehr im Verantwortungsbereich eines vorausschauenden Unternehmers. Sofern unsere Bundesregierung noch nach den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft handelt, dann sind jetzt echte Krisen-Manager gefragt. Ich bezweifle nur langsam, dass wir dafür noch über die richtige Mannschaft in der Koalition verfügen“, leidet der Herzblut-Unternehmer und VDVO-Vorstandsvorsitzende Fritzges.
Er ist inzwischen davon überzeugt, dass ohne Weitergabe der wirtschaftlichen Verantwortung an den Verursacher der Stornierungen, also den Staat, und somit das juristische Aussetzen der höheren Gewalt, die gesamte Reise- und Veranstaltungswirtschaft größtenteils vernichtet wird. Dies wird seiner Meinung nach eine Kettenreaktion auslösen, wovon sich unser Land nicht so schnell wieder erholen kann.
Quelle: Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V. (VDVO)