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Umgekehrte Familienheimfahrten

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Zwei Wohnungen in zwei verschiedenen Städten gehen ins Geld, stellt der Reisekosten-Blog.de in einem ersten Artikel nach der Sommerpause fest. Manchmal ist eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen aber unumgänglich. Das Finanzgericht Münster hat im Falle einer Besuchsfahrt von Familienangehörigen zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden (Az.: 12 K339/10).
Besucht die Ehefrau ihren auswärtstätigen Ehemann am Wochenende, kann ein steuerlich abzugsfähiger Aufwand vorliegen. Im Falle des Urteils des FG Münster vom 28.08.2013 (Az.: 12 K339/10) lag bei den Ehegatten eine doppelte Haushaltsführung vor. Da der Ehemann beruflich stark eingespannt war, besuchte die Ehefrau den Gatten an dessen beruflich veranlassten Wohnsitz. Grundsätzlich liegen bei den Kosten für den Besuch der Ehefrau sowohl beruflich als auch privat verursachte Kosten vor. Die Kosten wurden in dieser Entscheidung der beruflichen Sphäre zugeordnet, da die berufliche Situation so stark überwog, dass das Gericht die private Motivation als nachrangig einschätzte.
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