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Über Kfz Versicherungsvergleiche günstigen Anbieter finden

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AXA berechnet Autoversicherung nach Postleitzahlen statt nach Kennzeichen, der Grund dafür ist: Ab September können Kfz-Kennzeichen bei Ummeldung mitgenommen werden.

Zum 1. Mai 2008 hat die AXA die Berechnungsgrundlagen ihrer Kfz Versicherungen geändert. Diese werden jetzt nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach der Postleitzahl des Wohnortes der Halter berechnet. Auslöser dafür ist eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die im September 2008 wirksam wird: Dann können die Landesbehörden auf die Neuzuteilung des Kennzeichens nach einem Umzug verzichten. Wenn die Bundesländer dies nutzen, haben Autofahrer die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes ihr bisheriges Kfz Kennzeichen zu behalten.

Wer zum Beispiel von Köln nach Paderborn zieht, darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung weiterhin mit „K“-Nummernschild fahren, wenn er möchte vorausgesetzt Nordrhein-Westfalen schließt sich der Regelung an.
Das hat auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Kraftfahrt-Versicherung:
Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem auch danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufweist (Regionalklasse). „Das Kennzeichen als Berechnungsgrundlage wird durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September hinfällig“, erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. „Wer sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in Köln. Der Versicherte profitiert nach unserem neuen System auch künftig immer von der günstigeren Einstufung in Paderborn, auch wenn er weiter das Kölner Kennzeichen nach einem Umzug behält.“

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Quelle: Kfz-auskunft.de