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Raucherkabinen im Münchner Flughafen von Verbot nicht betroffen

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Mit 61% haben sich die Bayern gegen die Lockerung im Nichtraucherschutzgesetz ausgesprochen. Ausnahmen, die von der CSU nach der Wahl eingeführt wurden, müssen zurückgenommen werden. Da fragt sich so manch rauchender Reisende, wie es denn am Münchner Flughafen gehalten wird. Die Raucherboxen im Airport fallen nicht unter die Ausnahmen und dürfen weiter als letzte Möglichkeit vor dem Abflug genutzt werden.
Im Gesetz heißt es: Betreiber von Flughäfen können Raucherräume einrichten.

Das bedeutet für Raucher erst mal durchatmen – zumindest außerhalb der Glascontainer.