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Neues Geldanmeldeformular schon zu Hause ausfüllen

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Seit dem 15.6.2007 sind bei Reisen ins Ausland und bei der Wiederkehr die Bargeld-Kontrollen deutlich verschärft worden. Nun gelten bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs unterschiedliche Regelungen an den Binnengrenzen und an den Außengrenzen der EU (wir berichteten im SteuerSparbrief Juni 2007 bei Steuerrat24.de):

– Bei Reisen innerhalb der EU müssen Sie mitgeführte Barmittel schon ab 10.000 Euro auf Nachfrage der Zollbeamten mündlich anzeigen. Bisher lag die Anzeigeschwelle bei 15.000 Euro.

– Bei Reisen aus der EU oder in die EU müssen Sie mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro ohne Aufforderung schriftlich anmelden. Bisher mussten Barmittel erst ab 15.000 Euro und nur auf Nachfrage mündlich angegeben werden.

Bei Reisen in ein Nicht-EU-Land, z. B. in die Schweiz, Türkei, USA, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich auf amtlichem Formular erfolgen. Dabei werden detaillierte Angaben verlangt zum Anmeldenden (Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses), zum Eigentümer der Barmittel, zum vorgesehenen Empfänger der Barmittel, zu Höhe und Art der Barmittel, zu Herkunft und Verwendungszweck der Barmittel, zum Reiseweg und zum Verkehrsmittel.

Das Geldanmeldeformular ist in zweifacher Ausfertigung auszufüllen. Ein Exemplar sollten Sie unbedingt für die Dauer der Reise aufbewahren und mit sich führen. Sie erhalten das Formular an den Grenzübergängen, wo Sie es dann in aller Hektik ausfüllen und die nötige Zeit dazu einplanen müssen. Besser wäre es, sich schon zu Hause in aller Ruhe mit den kniffligen Fragen zu beschäftigen und diese sorgsam zu beantworten, denn die Daten werden auf lange Zeit gespeichert.

Das neue Geldanmeldeformular können Sie bei Steuerrat24 herunterladen: unter www.Steuerrat24.de in der Rubrik „Kapitalerträge“.

Ausführliche Infos bietet der Beitrag „NEU ab 15.6.2007: Verschärfte Bargeldkontrollen bei Reisen ins Ausland“, den Sie ebenfalls in der Rubrik „Kapitalerträge“ aufrufen können.

www.Steuerrat24.de