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Mehrwertsteuer in Hotel- und Restaurantrechnungen

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Nachdem es um den Reisekosten-Blog in den letzten Wochen sehr ruhig war, meldet man sich mit einem Beitrag zur Mehrwertsteuer in Hotel- und Restaurantrechnungen zurück. Der Reisekosten-Blog schreibt dazu: Bei der Mehrwertsteuer gilt es jetzt aufzupassen, gerade angesichts der doppelten Senkung. Die Verwirrung rund um den Mehrwertsteuersatz im Hotel- und Gastrobereich ist nun noch größer. Dieser Beitrag fasst deshalb alles nochmals für Sie im Überblick zusammen.
Hintergrund
Durch die aktuelle Corona-Situation hat die Regierung bereits am 22. April 2020 beschlossen, der Branche mit der Senkung der Mehrwertsteuer unter die Arme zu greifen:
„Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-steuerhilfegesetz-1750228)
Durch die weitere, befristete Senkung der Mehrwertsteuer aus dem aktuellen Konjunkturpaket für die sechs Monate bis zum Jahresende 2020 (generell gilt eine Senkung des Grundsteuersatzes von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 %) profitiert die Gastronomie erneut: d. h., es gilt in der Gastronomie in dieser Zeit der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf Speisen, für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, ausgenommen Getränke.
Quelle: Reisekosten-Blog.de