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Kunden der Berlin Direkt Versicherung sollten Verträge widerrufen und Geld zurückfordern

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Auf vielen Online-Reiseportalen wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de oder reisen.de können Verbraucher, die ihre Reise buchen, zusätzlich eine Reiseversicherung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG abschließen. Doch die Policen verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Berlin Direkt Versicherung abgemahnt und empfiehlt Verbrauchern, sich das Geld für den Reiseschutz zurückzuholen.
„In den letzten Wochen erhielten wir Beschwerden von Reisenden, denen nach der Buchung eines Urlaubs im vergangenen Jahr nun der Versicherungsbetrag für 2015 vom Konto eingezogen wurde“, berichtet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dass sie ihre Versicherungspolice hätten kündigen müssen, wussten sie nicht. Sie waren davon ausgegangen, die Reiseversicherung gelte nur für ein Jahr oder den einen gebuchten Urlaub und ende dann automatisch. „Beim Abschluss des Vertrags hat die Berlin Direkt Versicherung nicht ausreichend über die Kündigungsbedingungen informiert. Wir haben das Unternehmen daher abgemahnt“, sagt Becker-Eiselen. Es sei ärgerlich für Verbraucher, wenn sie für eine Police zahlen sollten, die sie gar nicht benötigten, vor allem wenn der Versicherungsschutz fast doppelt so viel koste wie im ersten Vertragsjahr.
Da die von der Berlin Direkt Versicherung genutzten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, können Verbraucher ihren Vertrag rückwirkend widerrufen und ihr Geld zurückfordern. „Der Versicherer muss dann sogar die Prämie für das erste Vertragsjahr erstatten“, weiß die Verbraucherschützerin. Sollte das Unternehmen den Widerruf nicht akzeptieren, können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden.
Zur Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de