Start News Kölner Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten leerer Stadtkassen

Kölner Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten leerer Stadtkassen

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Nach monatelangem Tauziehen haben die Richter des Verwaltungsgerichtes Köln ein Urteil gefällt: Die Bettensteuer darf bleiben.

Mit Unterstützung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes hatte ein Kölner Hotelier gegen die Bettensteuer geklagt mit der Begründung, die Steuer würde zweckentfremdet und schade dem Tourismus. Etliche Firmenkunden haben nach Einführung der Bettensteuer ihre Hotelbuchungen in Köln abgezogen und Ihre Reisenden zu Übernachtungen im Umland aufgefordert.

Mit Spannung haben viele Gemeinden das Kölner Urteil erwartet: Nach wie vor haben viele Kommunen große finanzielle Probleme und die Einführung einer Bettensteuer dürfte für viele Städte und Gemeinden eine zusätzliche attraktive Einnahmequelle darstellen.

Der Mittelstand dürfte hier erneut einer der Hauptleidtragenden sein: Während große Konzernunternehmen aufgrund ihres Einkaufsmacht durchaus in der Lage waren, die Mehrkosten durch den verminderten Umsatzsteuersatz für die Übernachtungsleistung durch reduzierte Raten aufzufangen, ist dies dem Mittelstand nur in den wenigsten Fällen geglückt.

Zu den erhöhten Nettokosten für Übernachtungsleistungen gesellt sich nun – absehbar auf breiter Front im Bundesgebiet – auch noch die Bettensteuer.

Quelle: www.mobility-group.de