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Keine Vorkasse bei Geschäftsreisen

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Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) begrüßt die Ankündigung des saarländischen Verbraucherschutzministers Reinhold Jost, Kundenrechte bei Reisebuchungen stärken zu wollen. Mit dem Vorstoß greift Jost auch die Debatte um die durch den VDR vielfach bemängelte Vorkasse-Praxis bei Flugtickets auf.
„Die Abkehr von dem geltenden ‚Kreditmodell‘, bei dem die Reisenden das Risiko tragen, hin zur einem Bezahlmodell ‚Pay-as-you-check-in‘, ist eine der Kernforderungen des VDR. Durch die Corona-Pandemie hat dieses Thema auch für deutsche Unternehmen und ihre Geschäftsreisenden noch einmal erheblich an Bedeutung gewonnen. Einer der Gründe für die massiven Auswirkungen der Krise auf die Unternehmen ist das seit Jahren gelebte Modell, das Geschäft dauerhaft mit dem Kredit der Kunden zu betreiben, denn die Gelder für Flug- oder Pauschalreisen werden weit im Voraus bezahlt. Kommt es dann aufgrund einer Krise zu einer größeren Anzahl an Annullierungen, sind die Fluggesellschaften schlichtweg nicht in der Lage, die den Kunden zustehenden Gelder zu erstatten. Diese Praxis wird dann zum Brandbeschleuniger einer Krise. Zudem müssen Unternehmen die Erstattungsleistungen bei Geschäftsreisen aktiv einfordern – und das mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand sowie zusätzlichen Kosten“, sagte VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner.
Jost hatte gegenüber der Deutschen Presseagentur erklärt, dass er die bisherige Vorkasse-Praxis bei der Buchung von Pauschalreisen für nicht akzeptabel hält. Deshalb sollen die Verbraucherschutzminister der Länder bei ihrem nächsten Treffen über eine deutliche Verringerung der Vorab-Zahlungen beraten – und für eine automatische Rückerstattung, wenn die Reise nicht stattfindet.
Damit argumentiert der saarländische Ressortchef ähnlich wie der VDR, der dies unter anderem auch im März 2019 bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als „Pay-as-you-check-in“-Verfahren ins Spiel gebracht hat. Demnach sollten Reisende den Flugpreis erst zum Zeitpunkt des Check-In bezahlen müssen und nicht wie bislang üblich bereits vollständig zum Zeitpunkt der Buchung. Über gängige Kreditkarten-Bezahllösungen könnte die Zahlung gewährleistet werden – so im Hotelbereich seit Jahren erfolgreich praktiziert. Im Falle von Flugannullierungen entfällt der Prozess für die Rückerstattung des Flugpreises und damit Aufwand auf allen Seiten. Das Modell bietet zudem Rechtssicherheit, da keine Ansprüche im Nachgang durchgesetzt oder erfüllt werden müssen. Der Staat müsste auch nicht einspringen, um den Rückerstattungsverpflichtungen insolventer Fluggesellschaften nachzukommen, und es würde auch keine zusätzliche Insolvenzabsicherung benötigt.
„Der immer noch bestehende faktische Shutdown einer gesamten Branche und der bevorstehende ‚Null-Start‘ ist eine große Chance, sich von dem Kundenkreditmodell zu trennen und nunmehr ein zukunftsfähiges und zudem für die Kunden und Reisevermittler faires Geschäftsmodell, das zudem krisenfest ist, zu entwickeln“, so Pirner.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V.